Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von skyblue78, 8+. SSW am 26.11.2008, 22:06 Uhr

Elterngeld vs ALG 2

Hallo ich schleich mich mal hier mal vom Juli-Forum ein...

Also das Elterngeld wird in Höhe von 67 % des durchschnittlichen Nettoerwerbseinkommen, welches 12 Monate vor der Geburt des Kindes erzielt worden ist, gezahlt. Eltern, die im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Mindestbetrag von 300,00 €.

Ein Elternteil kann höchstens für 1 Jahr beziehen, wenn er in dieser Zeit keine oder nur eine Teilzeitbeschäftigung(nicht mehr als 30 Std.) ausübt. Anspruch auf 2 weitere Monate besteht nur dann, wenn auch der andere Elternteil kein oder nur eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, und sich für einen der Elternteile für mind. 2 Monate das Einkommen aus Erwerbstätigkeit mindert.

In deinem Fall würde ich sagen, wenn dein Freund für die 8 Monate, die er nehmen möchte, nicht erwerbstätig ist oder nur teilzeit arbeiten geht, er trotzdem Anspruch auf Elterngeld hat, da sich dadurch sein Einkommen ja verringern wird. Ich hab bis jetzt auch noch nicht gelesen, das ein Elternteil vom Anspruch auf Elterngeld ausgeschlossen wird, nur weil der Andere nicht arbeitet oder Sozialleistungen bekommt. Dann muss die ARGE halt mehr Sozialleistungen zahlen, wenn es denn so ist. Wie es sich aber genau verhält, weiss ich leider auch nicht.

Ich würd nen Antrag ausfüllen, und darauf ankommen lassen was passiert. Wenn es sich so verhält, dass dein Freund keinen Anspruch auf Elterngeld hat, was ich mir aber schwer vorstellen kann, dann beantragst du halt für dich alle 12 Monate.

LG Skyblue

 
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