Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von daliluccia am 14.01.2014, 19:18 Uhr

Elterngeld/Elternzeit

Für den Mann beginngt die Elternzeit ab dem Geburtstag des Kindes. Bei der Frau nach den acht Wochen Mutterschutz.
Während die Frau im Mutterschutz ist, kann der Mann die zwei Monate Elternzeit nehmen, das macht mein Mann auch so. Musst nur bedenken, dass er zwischen der 7. und 8. Woche vor der Geburt den Antrag abgibt, wegen Kündigungsschutz.
Dein Mann kann also nicht schon vor der Geburt in Elternzeit gehen

 
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