Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Tiffy1212, 21. SSW am 11.05.2010, 16:43 Uhr

einschleich...

Hallo Marlen!

Ja, ich kann bzw. KÖNNTE meiner FÄ die Richtigkeit und juristische Unbedenklichkeit belegen. Habe mich sogar beim Gewerbeaufsichtsamt in meiner Stadt informiert, und diese haben mir den offiziellen Gesetzestext gemailt. Habe meiner FÄ auch angeboten, ihr das zukommen zu lassen. Davon wollte sie aber nix wissen, hat mich ziemlich abgewürgt deshalb.

Ich denke, mein AG wäre sogar bereit, mit ihr zu sprechen bzgl. der "Unbedenklichkeit". Im Notfall werde ich versuchen, ihr das anzubieten. "Normal" ist das aber irgendwie nicht.. :-/

LG,
Tiffy

 
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