Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kerstin & Jan, 35. SSW am 15.12.2005, 13:22 Uhr

Eingeschränktes Sorgerecht

Hallo Celina,
wir waren bei unserem ersten Sohn nicht verheiratet und haben beim Jugendamt gleich nach der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Ich wurde damals aufgeklärt, daß die Entscheidung nur vor dem Familiengericht rückgängig gemacht werden kann und das auch nicht völlig problemlos. D.h. auch nach einer Trennung müßte der Ex-Partner bei vielen Entscheidungen, Artz, Kindergartenanmeldung, Taufe etc. mit entscheiden u. unterschreiben. Denn nur in seltenen und schwerwiegenden Fällen bekommt die Mutter das alleinige Sorgerecht wieder.
Ist aber der Stand von 2001.

LG Kerstin

 
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