Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Suse71, 7. SSW am 27.03.2009, 21:20 Uhr

Dringende Frage...

Nun, auf reine Vermutung hin, hat man keinen Kündigungsschutz. Übrigens der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach, ausgenommen Mehrlingsschwangerschaften. Du meinst sicher Kündigungsschutz für werdende Mütter. Es gibt die 14-Tage-Frist, ab Kenntnis der Schwangerschaft hat man 14 Tage Zeit den Arbeitgeber nach der Kündigung über die Schwangerschaft zu informieren, die Kündigung ist dann hinfällig. Wenn der Arbeitgeber dann nicht einlenkt, muss das Amt für Arbeitsschutz oder das Gewerbeamt informiert werden.
Ist es ein Kleinbetrieb in dem die Bekannte arbeitet oder gibt es mehrere Angestellte? Evtl. könnte man so oder so die Kündigung gerichtlich prüfen lassen. Achtung für eine Kündigungsschutzklage gelten Fristen! Drei Wochen nach Bekanntgabe der Kündigung muss diese eingereicht werden. Evtl. kann sich Deine Bekannte ob schwanger oder nicht einfach mal bei einem Anwalt oder wenn sie gewerkschaftlich organisiert ist, bei der Gewerkschaft beraten lassen.

 
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