Geschrieben von Sasumm am 04.03.2010, 17:54 Uhr |
Das stimmt nicht!
Guckst du hier: http://www.profamilia.de/article/show/10807.html
Empfänger von ALG I erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe der monatlichen Arbeitslosengeldzahlungen von der Krankenkasse.
oder hier: http://web01251.portia.avilos.net/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/arbeitslosengeld.html#c663
3.1 Mutterschaftsgeld
Wenn Sie arbeitslos sind und bei Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen bzw. 12 Wochen nachher) als Bezieherin von Arbeitslosengeld krankenversichert sind und Ihr Arbeitsverhältnis nicht während der Schwangerschaft gekündigt worden ist, erhalten Sie Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes, den Sie vor Beginn der Schutzfrist erhalten.
lg Sasumm
- ALG 1 und MuSchu?!?! - Happymom6784, 27. SSW 04.03.10, 16:48
- Re: ALG 1 und MuSchu?!?! - Zaubermäuse, 36. SSW 04.03.10, 16:53
- Das stimmt nicht! - Sasumm 04.03.10, 17:54
- Re: ALG 1 und MuSchu?!?! - emanskii, 17. SSW 04.03.10, 18:38
- Re: ALG 1 und MuSchu?!?! - Woelfin1986, 33. SSW 05.03.10, 9:51
Hebamme und KH - kann mich nicht entscheiden
Wehen?
Rückenschmerzen - total verspannt
GV-Kurs
Fruchtwasser?
Gibts hier auch Frauen deren Männer überwiegend Jungen in der Familie haben?
Zu Agressiv .. ihr auch??
Hatte hier jemand schon mal tagelang Wehen vor der Entbindung?*Hilfe*
Wehen und Schleimpfropf