Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sasumm am 04.03.2010, 17:54 Uhr

Das stimmt nicht!

Guckst du hier: http://www.profamilia.de/article/show/10807.html

Empfänger von ALG I erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe der monatlichen Arbeitslosengeldzahlungen von der Krankenkasse.

oder hier: http://web01251.portia.avilos.net/schwangerenberatung/themen/finanzielle-leistungen/arbeitslosengeld.html#c663

3.1 Mutterschaftsgeld

Wenn Sie arbeitslos sind und bei Beginn der Mutterschutzfrist (6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen bzw. 12 Wochen nachher) als Bezieherin von Arbeitslosengeld krankenversichert sind und Ihr Arbeitsverhältnis nicht während der Schwangerschaft gekündigt worden ist, erhalten Sie Mutterschaftsgeld durch die gesetzliche Krankenkasse. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes entspricht dem Betrag des Arbeitslosengeldes, den Sie vor Beginn der Schutzfrist erhalten.

lg Sasumm

 
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