Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Pfefferblume, 33. SSW am 14.12.2009, 15:29 Uhr

Bezahlung bei teilweise Beschäftigungsverbot

Ich hatte ab der ca. 25. SSW auch ein Teilbeschäftigungsverbot mit 4h tägich arbeiten. Deine FÄ hat recht, du bekommst weiterhin dein volles Gehalt, als würdest du 8h arbeiten.

Wieso auch nicht? Dein AG zahlt genau das, was du leistest, nämlich die 4h täglich; deine KK ist verpflichtet, den Rest quasi "draufzulegen".

Du sollst ja durch das BV keine finanziellen Einbußen haben, das wäre ja tatsächlich Quatsch...

Alles Gute...

 
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