Geschrieben von Pfefferblume, 33. SSW am 14.12.2009, 15:29 Uhr |
Bezahlung bei teilweise Beschäftigungsverbot
Ich hatte ab der ca. 25. SSW auch ein Teilbeschäftigungsverbot mit 4h tägich arbeiten. Deine FÄ hat recht, du bekommst weiterhin dein volles Gehalt, als würdest du 8h arbeiten.
Wieso auch nicht? Dein AG zahlt genau das, was du leistest, nämlich die 4h täglich; deine KK ist verpflichtet, den Rest quasi "draufzulegen".
Du sollst ja durch das BV keine finanziellen Einbußen haben, das wäre ja tatsächlich Quatsch...
Alles Gute...
- Bezahlung bei teilweise Beschäftigungsverbot - kathy508, 17. SSW 14.12.09, 15:25
- Re: Bezahlung bei teilweise Beschäftigungsverbot - Patti1977, 40. SSW 14.12.09, 15:29
- Re: Bezahlung bei teilweise Beschäftigungsverbot - Pfefferblume, 33. SSW 14.12.09, 15:29
- Re: Bezahlung bei teilweise Beschäftigungsverbot - kathy508, 17. SSW 14.12.09, 15:47
- Re: Bezahlung bei teilweise Beschäftigungsverbot - poi3, 14. SSW 14.12.09, 16:50
Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft
Die Katze ist aus dem Sack, zumindest teilweise
So, es ist soweit: heute hat mich die Personalchefin angesprochen, und gemeint, wir zwei hätten wohl noch etwas zu besprechen..... Sie wolle gern wissen, was meine Pläne für die Zukunft seien..... Sie sagte das in einem ganz vernünftigen Ton, was mich auf einen guten Ausgang ...
von Nomadin13, 25. SSW 24.07.2014
Stichwort: teilweise | Forum: Schwanger - wer noch? |
Brauche einen Kinderwagen
Mal eine frage, wegen sterilisation bei der frau.
Hebamme ja oder nein?
Habegestern nen kiwa gekauft
Bin ich schwanger
Deutscher Schäferhund 13 Wochen alt - kaufen oder nicht? Neue Info
Kinderwagen????????
Gott ich habe zur Zeit Fressattacken!
Wahnsinniger Juckreiz