Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mf4 am 13.02.2017, 21:33 Uhr

Beschaeftigungsverbot???

Das war med. indiziert und somit war dieses BV auch Sache des Gyn.

Bei der Fragerin ist das Problem mit den kranken Kindern beruflicher Natur, also keine Sache für den Gyn. Der AG kann dieses Problem entweder lösen durch andere Arbeit oder eine BV aussprechen.

 
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