Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von biggi71, 15. SSW am 30.01.2009, 14:54 Uhr

Beschäftigungsverbot????

hallo,
die erklärung meiner fä war so: wenn es bei der arbeit etwas gesundheitsgefährdenes gibt, zb. kinderkrankheiten, krankheiten, gefahr durch verletzungen... dann gibt es ein beschäftigungsverbot.
wenn ich selber etwas habe, vorzeitige wehen, muttermundöffnung, brechen... dann wird man krankgeschrieben.
ich habe gerade ein bv weil wir scharlach im kindergarten haben.
lg
biggi

 
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