Geschrieben von mortem_obire, 11. SSW am 24.11.2008, 13:29 Uhr |
Beschäftigungsverbot !?
Hallo, wer von euch hat ein Beschäftigungsverbot und warum.
Ich bin jetzt das 2. mal 2 Wochen krank geschrieben wegen drohendem Abort.
Habe es heute meinem AG gebeichtet, er war nicht begeistert, da ich seine einzige Mitarbeiterin bin und er eigentlich nicht das Geld hat um mich zu bezahlen, wenn ich nicht arbeite. Er würde gerne, dass ich mir ein BV aussprechen lasse, da er denkt das ich noch länger eine Krankschreibung bekomme.
Kann ich meinen FA einfach darum bitten, und was passiert mit meinem 400 Euro Nebenjob den dürfte ich dann doch sicherlich nicht mehr ausführen, brauche aber das Geld unbedingt.
Wer weiß Rat und ein paar Tips - ich wäre nicht traurig über ein BV, da die Arbeit extrem stressig ist und ich auch bei leichter Anstregung oder Stress sofort Unterleibsschmerzen bekomme.
Liebe Grüße
Re: Beschäftigungsverbot !?
Antwort von elisa, 11. SSW am 24.11.2008, 13:46 Uhr
Ich bin Erzieherin und habe seit der 10. SSW ein BV wegen der Ansteckungsgefahr u.a. Ich habe es sofort vom FA bekommen und mein Chef wollte das auch so!
Selbst bei psychischer Belastung am Arbeitsplatz gibt es ein BV...
LG Elisa
Re: Beschäftigungsverbot !?
Antwort von mortem_obire, 11. SSW am 24.11.2008, 14:03 Uhr
Hab grad mit meinem FA telefoniert, nach den 2 Wochen Krankschreibung schreibt er mir ohne Probleme ein BV. Da bin ich jetzt aber erleichtert und beruhigt, da kann ich mich wenigstens auf meinen Krümel konzentrieren und hoffen das alles gut geht.
Liebe Grüße
Re: Beschäftigungsverbot !?
Antwort von erdnuß, 28. SSW am 24.11.2008, 14:17 Uhr
Ich, seit der 24. SSW wegen vorzeitiger Wehen. Habe im Labor gearbeitet, durfte kaum noch Experimente machen (giftig, etc...) und bin echt froh über das BV, auch wenn mir daheim manchmal die Decke auf den Kopf fällt.
Hm, frag mal Deinen FA, ob Du ein BV bekommen könntest. Was machst Du denn beruflich?
Was mit Deinem Nebenjob ist weiß ich allerdings nicht.
LG, erdnuß
Re: Beschäftigungsverbot !?
Antwort von Charisma, 33. SSW am 24.11.2008, 14:59 Uhr
Dein Chef muss dir dein Gehalt auf jeden Fall weiterzahlen, wenn du das BV in der Tasche hast! Die Gesundheit von dir und deinem Kind ist da wichtiger, da kannst du keine Rücksicht auf ihn nehmen.
Bei Gefährtung von Leib und Leben der Mutter und des Kindes
Antwort von alex2008, 30. SSW am 24.11.2008, 18:08 Uhr
Ein drohender Abort ist nun wirklich ein Grund für ein Beschäftigungsverbot.
Für dich ist es sogar besser da du bist zum Mutterschutz dein Gehalt wie immer weider bekommst egal ob auf 400 Euro- Basis oder mehr, beim Krankengeld was nach 6 Wochen AU kommt wären es nur noch 67% deines Gehaltes. Also speche einen FA direkt daruf an.
Dir noch weiterhin eine schöne Schwangerschaft .
Gruß Alex
Re: Bei Gefährtung von Leib und Leben der Mutter und des Kindes
Antwort von tossy, 36. SSW am 24.11.2008, 20:13 Uhr
soweit ich weiß, darf man nicht nebenher arbeiten, wenn man ein vollständiges BV hat.
wie es sich mit einem Teil- BV verhält, weiss ich nicht.
LG
Re: Bei Gefährtung von Leib und Leben der Mutter und des Kindes
Antwort von kleiner-wels, 25. SSW am 24.11.2008, 21:06 Uhr
Hallo,
bei einem Arbeitsverbot bekommt du dein vollesGehalt weiter.
Den 400 Euro Job darfst du jedoch nicht mehr machen und bekommt dann auch keine400 Euro.
Aber ich denke da muss man einfach an das Kind denken und lieber ein bischen paren.
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