Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Krümeline11, 8. SSW am 09.03.2011, 13:09 Uhr

beschäftigungsverbot durch wen ausgestellt?

meine ärztin meinte gesetzlich muss das der ag machen aber die frauenärzte machen das meist selbst!

wie war das bei euch? mein ag würde das nie machen!

 
6 Antworten:

Re: beschäftigungsverbot durch wen ausgestellt?

Antwort von HSVMarie, 24. SSW am 09.03.2011, 13:15 Uhr

bei mir hat das der FA ausgestellt. Hatte schon 2 Fehlgeburten und sehr viel Stress auf der Arbeit.

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Re: beschäftigungsverbot durch wen ausgestellt?

Antwort von katrinchen3780, 28. SSW am 09.03.2011, 13:19 Uhr

Bei mir war es auch der FA!!!Aber ich weiss das der Arbeitgeber das auch machen kann !
lg

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Re: beschäftigungsverbot durch wen ausgestellt?

Antwort von milliHH, 19. SSW am 09.03.2011, 13:24 Uhr

ein beschäftigungsverbot wird doch nur dann ausgestellt wenn du die ss mit deinem job gefährdest wenn das nicht der fall ist,heist es weiter arbeiten bis der mutterschutz in kraft tritt....

oder bin ich da total falsch informiert???

lg

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Re: beschäftigungsverbot durch wen ausgestellt?

Antwort von schnurzelchen, 19. SSW am 09.03.2011, 13:48 Uhr

der betriebsarzt hat´s ausgestellt.

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Re: beschäftigungsverbot durch wen ausgestellt?

Antwort von alsame, 19. SSW am 09.03.2011, 16:00 Uhr

Der AG muss dir ein BV ausstellen, wenn er dir keine Arbeit geben kann die du als Schwangere machen kannst. Das heißt wenn du weiterhin schwer tragen müsstest, viel stehen (ohne Sitzmöglichkeiten) oder der Umgang mit diversen Chemikalien etc. Der FA darf nur ein BV ausstellen, wenn es gesundheitliche Probleme gibt. Wie z.B. Blutungen, verkürzter Muttermund... oder wenn es im Vorfeld schon Fehlgeburten gab etc.

alsame

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Re: beschäftigungsverbot durch wen ausgestellt?

Antwort von mausepieps, 34. SSW am 10.03.2011, 0:01 Uhr

Hi,
kommt auf das Beschäftigungsverbot an bzw. auf den Grund dafür...
Also es gibt das (gesetzliche) Beschäftigungsverbot, welches durch das Mutterschutzgesetz geregelt ist und vom Arbeitgeber ausgesprochen werden muß ! (z.B. wenn deine Tätigkeit deine SS gefährdet). Zweite Möglichkeit ist ein individuelles Beschäftigungsverbot, welches jeder Facharzt, also nicht nur der Gyn austellen kann. Hier scheuen sich aber viele Ärzte, weil das Argument für den BV hieb und stichfest sein muß, damit der Arbeitgeber weiter dein normales Gehalt zahlt. (Das BV-Schreiben ist ja nach Ausstellung durch den Arzt an den Arbeitgeber weiterzuleiten und der entscheidet dann letztendlich, ob das empfohlene Verbot für 100 % deiner Tätigkeit gilt oder du beispielsweise noch an anderer Stelle einsetzbar bist).

Hoffe ich konnte dir helfen
mausepieps

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