von lestate am 11.04.2011, 9:46 Uhr |
bayern, kennt sich wer mit mietrecht aus?
mir ists so, als wenns in bayern so eine spielplatzverordnung gibt die besagt, dass der vermieter für spielgeräte sorgen muss....wir haben derzeit auf dem balkon so eine kleine sandmuschel stehen die möchte ich allerdings gerne in den garten stellen damit wir hier oben vllt. unser gleiches planschbecken wieder aufbauen können im sommer.
wie sieht das da aus? kann der Vermieter bzw. die hausverwaltung sagen: nein geht nicht?!
kann ich dann drauf bestehen, dass die uns einen sandkasten bauen? wir sind die einzigsten kinder, ich hätte also wirklich kein problem, wenn unsere muschel unten steht, da ja kein anderer da ist um sie zu benutzen...
danke schonmal
Re: bayern, kennt sich wer mit mietrecht aus?
Antwort von skeani am 11.04.2011, 10:12 Uhr
Es gibt Verordnungen wonach in bestimmten Wohngebieten XY-Fläche als Spielplatz vorhanden sein muss.
Aber das gilt nicht für ein einzelnes (Mehrfamilien-)Haus z.B. es sei denn es übertrifft XY m² -Wohnfläche.
Ich würde einfach freundlich nachfragen.
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