Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nathy, 39. SSW am 16.11.2005, 9:26 Uhr

Arbeitslos melden ja /nein? Wer kennt sich aus?

hallo,
zu deinen fragen:
1. ja, du kannst dich arbeitslos melden. du wirst automatisch wieder "abgemeldet", wenn dein mutterschutz beginnt. nach ende der mutterschutzfrist musst du dich dann erneut arbeitslos melden.
voraussetzung ist allerdings, dass die betreuung deiner kinder sichergestellt ist. wenn nicht, kannst du dich auch nicht arbeitslos melden.

2. das arbeitslosengeld wird nicht auf das erziehungsgeld angerechnet. mutterschaftsgeld schon. hast du dich mal erkundigt, ob dir überhaupt mutterschaftsgeld zusteht?

3. wenn du dich arbeitslos (bzw. arbeitssuchend) meldest, dann musst du natürlich zu vorstellungsgesprächen gehen, sofern du welche bekommst. du musst sogar die stelle annehmen, wenn dir eine angeboten wird.
aus welchem grund willst du dich denn sonst abeitslos melden??? doch sicherlich schon, um auch ne arbeit zu finden...

4. ja, ist immer noch so.

grüsse, maren.

 
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