Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Julaika-from-Jamaika:o), 6. SSW am 17.11.2009, 11:16 Uhr

Arbeistlosengeld,hoffe kenn sich jemand aus!

Ihr habt doch mit sicherheit angegebne, dass er auch finaziell für euch mitsorgt, oder? Ansonsten gibt es noch einige andere Kriterien im SGB II die für eine Bedarfsgemeinschaft MIT KIND sprechen, auch wenn er nicht der leibliche Vater ist. Wenn du es gaaaanz genau wissen willst, dann schua in nen Gesetzestext oder ruf bei der Behörde an und lass es dir nochmal erklären.

lg julia

 
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