Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von gatubella, ET-10. SSW am 06.09.2006, 12:20 Uhr

also, bei mir wars so (in der zweiten ss)

....ich war leider schon vor der ss arbeitslos (in umschulung) -
ich bekam bis 6 wochen vor ET ganz regulär mein ALG, im anschluss daran mutterschaftsgeld von der Krankenkasse...

nach der geburt stellst du antrag auf erziehungsgeld - somit bist du während der elternzeit automatisch beitragsfrei weiterversichert (und baby natürlich auch) - du musst lediglich den erziehungsgeld-bescheid bei der krankenkasse vorlegen...
wenn du ab februar wieder arbeiten gehst, wird das halt dann aufs erz-geld angerechnet und entsprechend gekürzt...

ebenso kannst du mit dem bescheid antrag auf ALG II/sozialhilfe stellen -
die berechnen dann, ob anspruch besteht...

eine weitere anlaufstelle für evtl. zusätzliche finanzspritze sind die "mutter-und kind beratungsstellen" z.b. von der caritas, wenn du dich dort noch vor der geburt anmeldest kannst du auch da (nach prüfen deiner finanziellen lage) geldleistungen bekommen (bis zum 3. lj deines kindes)

ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen

liebe (noch-)kugelgrüße aus münchen,
maggy (www.gatubella.homepageprogramme.de)

 
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