Schwanger mit 35 plus

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Geschrieben von Annas Truppe am 11.12.2010, 0:32 Uhr

Ich bin ja so wütend!!!

Hallo,

mal die rechtliche Seite :
Du musst den CD-Player nicht bezahlen.

Dein Sohn wird wohl über 6 und damit zwar nicht deliktsunfähig (so nennt es das Gesetz) sein, aber minderjährig. Er muss daher nur für solche Folgen einstehen, die er bei seiner Handlung altersentsprechend absehen konnte.
So wie du es schilderst, mag dein Sohn evt. etwas wenig umsichtig beim Gehen gewesen sein, weil er den Ranzen als Hindernis übersah. Eine solche Übersicht, gerade auch die weitere Folge des Umfallens, sich im Kabel verheddern, CD-Player herunterreißen etc. hat ein durchschnittlicher 7-8 Jähriger nicht. Er muss nicht für den Schaden geradestehen.

Und du als Mutter ebenfalls nicht. Denn Eltern haftet nicht für ihre Kinder. Eltern haften ggf. für ihr eigenes Fehlverhalten, wenn sie ihr Kind nicht genügend beaufsichtigen, so dass das Kind Quatsch machen kann und etwas beschädigt.
(dazu weiter unten noch ein Beispiel; das wäre hier zu lang)

Während dein Sohn in der Schule ist, hast nicht du die Aufsichtspflicht für dein Kind, sondern die Schule, die Lehrerin. Nach deiner Schilderung wäre also am ehesten die Lehrerin wegen Vernachlässigung ihrer Aufsichtspflicht für den Schaden verantwortlich, weil sie nicht darauf geachtet hat, dass der Ranzen nicht als Hindernis im Weg herumsteht.

Es ist leider immer wieder zu hören, dass vor allen Dingen im Bereich Kindergarten/Schule diejenigen, die ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben, den Eltern deren angebliche Ersatzpflicht versuchen einzureden (i.d.R. erfolgreich, so meine private Statistik).

Wenn die Lehrerin die Angelegenheit eher als Appell formuliert hat ("es wäre daher wirklich schön, wenn sie einen neuen CD-Payer besorgen würden"), würde ich vermutlich gar nichts machen.
Wenn die Lehrerin eine klare Zahlungsaufforderung formuliert hat unter Angabe des Modells, das du besorgen sollst etc., würde ich die Schulleitung um ein gemeinsames klärendes Gespräch bitten.
Da aber diese Kenntnisse der Rechtslage weithin völlig unbekannt sind bzw. ignoriert werden, wäre es für ein solches Gespräch evt. ratsam, eine fachkundige Person oder die Auskunft des Ministeriums mitnzunehmen (und ich hoffe sehr, dass du dort die richtige Auskunft bekommst ..)

Gruß Anna

Und hier das oben angekündigte Beispiel, das die Sache hoffentlich verdeutlicht :
Wenn dein 2 jähriges Kind die Scheiben am Nachbarhaus mit einem Stein zerkratzt, hast du deine Aufsichtspflicht verletzt - keine Frage. Dann musst du die Scheiben ersetzen.

Wenn dein 12 jähriges superbraves Kind, das nie irgendwie negativ aufgefallen ist, die Scheiben am Nachbarhaus zerkratzt, musst du die Scheiben nicht bezahlen. Du hast deine Aufsichtspflicht in dem Fall nicht verletzt; ein 12 jähriges unauffälliges Kind darf man alleine in der Nachbarschaft herumlaufen lassen.
Das Kind selbst hat aber vermutlich kein Geld. Das ist dann vorläufig Pech für den Nachbarn. Er kann dein Kind verklagen und sich ein Urteil besorgen, nach dem dein Kind xxy Euro als Schadensersatz bezahlen muss. Mit diesem Urteil kann der Nachbar dann 30 Jahre lang versuchen vom Kind das Geld zu bekommen (über Zwangsvollstreckung etc.).
Aber du als Mutter musst diese Schulden deines Kindes zahlen !
Man muss immer nur eigene Schulden bezahlen (s.o. wenn man seine Aufsichtspflicht verletzt)

In der Praxis bezahlen aber fast alle Eltern die von ihren Kindern verursachten Schäden. Das fördert den Irrglauben in der Bevölkerung, "Eltern haften für ihre Kinder" aber leider nur weiter.

 
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