Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Luna2408 am 23.05.2020, 22:35 Uhr

Keine Infos zur Stornierung - allgemeine Gesetze?

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Aufgrund der aktuellen Situation und einer Reise mit einer Risikoperson wollen wir unsere Ferienwohnung auf einer deutschen Insel stornieren. Wir haben noch nicht gezahlt. Der Vermieter besteht darauf, das wir nun das Geld bezahlen, es sei denn er findet innerhalb von 2 Wochen Ersatz. Bei der Buchung haben wir gar nicht darauf geachtet, aber nun finden wir nirgends - nicht im Vertrag, nicht auf der Webseite - Informationen zu einer Stornierung. Ich kenne das sonst so das etwas festgehalten wird, ab Buchung ist der volle Betrag notwendig, oder bei Stornierung 6 Wochen vorher müssen 80% gezahlt werden oder so... Gibt es da ein allgemeines Gesetz? Der Vermieter der Ferienwohnung hat sogar davon gesprochen, laut allgemeiner Mietbedingung müssten wir voll zahlen...

Ich bin dankbar für Tipps, gerne auch von anderen Vermietern. Wir zahlen auf jeden Fall was rechtmäßig ist. Leider sind wir beim Telefonat, bei dem wir unseren Aufenthalt abgesagt haben, verbal ziemlich angegriffen worden. Die Nerven liegen wahrscheinlich überall blank, aber ich war von dem Umgang mit uns doch etwas entsetzt und glaube nun auch nicht mehr an eine Einigung in unserer beiden Sinn...

LG Luna

 
5 Antworten:

Re: Keine Infos zur Stornierung - allgemeine Gesetze?

Antwort von Fru am 24.05.2020, 0:00 Uhr

Nein, ich habe noch nie davon gehört, dass es eine feste Regelung gibt. Jeder hat AGBs und falls keine Stornobedingungen vorliegen, hast Du (meiner Meinung nach) einen Vertrag geschlossen lasse mich aber gern belehren

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Re: Keine Infos zur Stornierung - allgemeine Gesetze?

Antwort von Fru am 24.05.2020, 0:03 Uhr

Google sagt sag das Gleiche, einzig solche Kosten die der Gastgeber nicht hat zum Beispiel Frühstück muss der Vermieter abziehen. Bei einer Fewo aber eher selten

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Re: Keine Infos zur Stornierung - allgemeine Gesetze?

Antwort von omagina am 24.05.2020, 8:25 Uhr

moin..eigentlich muß das alles...auch Stornogebühren...in dem Vertrag stehen...sich nur auf allgemeine Regelung zu beziehen geht eigentlich nicht....ich würde mich mal bei einer Verbraucherberatung schlau machen....auch Vermieter dürfen nicht alles....und wenn es um eine Größere Summe geht lohnt sowas sicherlich....klar ist sowas für einen Vermieter doof...aber ihr müßtet nach unserem Mietvertrag...( der ist hieb und Stichfest )...nur das zlgahlen was jeweils Zeitlich für die Stornierung angegeben ist....je kürzer die Stornierung vor Anreise je höher die Zahlung...erst bei ganz kurzfristiger Stornierung ist das ganze Geld fällig....abzüglich Endreinigungsgebühren....lg

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Re: Keine Infos zur Stornierung - allgemeine Gesetze?

Antwort von Häsle am 24.05.2020, 8:52 Uhr

Ich habe das gleiche Problem. Anscheinend muss der Vermieter nichts über Storno in den Vertrag schreiben, und dann gilt das, was dazu im BGB steht. Wenn der Mieter wegen "Gründen der eigenen Person" oder so kündigt, muss er zahlen. Und zwar voll, egal ob drei Monate oder zwei Tage vor Anreise. Abgezogen dürfen nur die Posten werden, die wegen der Nichtanreise nicht anfallen (Verpflegung, Strom, Wasser, Endreinigung etc.). Bei Neuvermietung muss er dir den jeweiligen Betrag erstatten bzw. weniger/nichts verlangen.

Ich hatte dazu ein kurzes Telefonat mit einem Anwalt, den mir unser Versicherungsmensch vermittelt hatte.

Wir hoffen jetzt, dass die zweite Welle oder die Folgen der aktuellen Dummheit vieler Menschen in USA für ein Einreiseverbot sorgt (fies, ich weiß), und dass wir so ohne weitere Zahlung davonkommen. Dann läge der Grund ja nicht mehr in meiner Person.

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Re: Keine Infos zur Stornierung - allgemeine Gesetze?

Antwort von Ally79 am 24.05.2020, 9:51 Uhr

Im Moment planen doch viele um auf einen Urlaub in Deutschland. Ich würde versuchen selber einen anderen Mieter für die Ferienwohnung zu finden. Dann seid ihr ganz raus. Man liest hier im Forum doch ständig, dass Urlaub in Deutschland am Meer jetzt von vielen gesucht wird. Dann wisst ihr auch definitiv, dass es einen anderen Mieter gibt und nicht doppelt abgerechnet wird.

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