Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von mutti6 am 17.03.2020, 10:21 Uhr

Hotel hat storniert, Kunde soll trotzdem zahlen

Ich weiß, dass es dazu keine eindeutige rechtliche Aussage gibt, ist Auslegungssache.
Fakt ist, die Tochter wollte nächste Woche in ein Hotel in der Türkei als Individualreise, also nicht pauschal.
Nun hat das Hotel, was über einen Drittanbieter gebucht wurde, storniert, dennoch soll der Kunde die Stornokosten tragen.
Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage, wer ist der Vertragspartner?
Das Hotel sagt, der Reiseanbieter, der Reiseanbieter sagt, das Hotel. Der eine schiebt es auf den anderen.
Wenn das Hotel dann die Stornokosten wirklich bekäme und nicht der Anbieter, dann wäre das für uns in Ordnung, denn dort sind die Existenzen wirtschaftlich noch mehr bedroht als hier, aber wenn der Anbieter das Geld behält, dann ist das nicht in Ordnung und wir möchten es gerne wieder haben.

 
11 Antworten:

Stornogebphren muss sie gar nicht mehr zahlen,

Antwort von Carolinchen1 am 17.03.2020, 17:03 Uhr

da das auswärtige Amt eine weltweite Reisewarnung herausgegen hat und somit jede Reise KOSTENLOS storniert werden kann.

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Re: Stornogebphren muss sie gar nicht mehr zahlen,

Antwort von mutti6 am 17.03.2020, 17:10 Uhr

Ja, das hat sie dem Reiseveranstalter auch gesagt, aber die verweisen auf den Vertrag mit dem Hotel und das Hotel verweist auf den Vertrag mit dem Veranstalter, da das Hotel nicht in der EU liegt, verweisen die auf Landesrecht, der eine schiebt es halt auf den anderen.
Naja, wir warten mal, vielleicht wird es ja irgendwann mal etwas ruhiger, dann kann man ggf. einen Anwalt einschalten.

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Re: Stornogebphren muss sie gar nicht mehr zahlen,

Antwort von Carolinchen1 am 17.03.2020, 17:34 Uhr

Hat Deine Tochter schon bezahlt? Wenn nein, einfach nicht bezahlen, wenn ja (über KK) cashback beantragen.

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Re: Stornogebphren muss sie gar nicht mehr zahlen,

Antwort von mutti6 am 17.03.2020, 20:57 Uhr

Ja, allerdings nur die Anzahlung, die auch den Stornogebühren entsprechen. Kreditkarte akzeptierte der Reiseveranstalter leider nicht...
Die verweisen auf das Landesrecht (Türkei), in dem sich das Hotel befindet, sie hat aber wohl auch schon Kontakt mit dem Hotel aufgenommen, wobei ich denke, dass die das Geld vom Veranstalter mit Sicherheit noch nicht bekommen haben, in der Regel bekommen die "Endkunden" das Geld von den Veranstaltern erst Monate später oder am Ende der Saison, daher denken wir, dass der Veranstalter das Geld einsteckt.
Sei es drum, die Frage ist, ob es sich lohnt, die Sache einem Anwalt zu übergeben, aber der Gewinn dürfte dann nur sehr gering sein.

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Re: Stornogebphren muss sie gar nicht mehr zahlen,

Antwort von Mari81 am 17.03.2020, 23:16 Uhr

Hi, weisst du denn ob man dann Anrecht darauf hat sein Geld zurück zu erhalten? Der Ferienpark in Holland bei dem wir über Ostern gebucht haben will uns eine Gutschrift geben die wir bis Ende nächsten Jahres nutzen können. Aber nicht in den Ferien. Ein Witz mit schulpflichtigen Kindern!

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Wenn wirklich keine Reise möglich ist

Antwort von Ellert am 18.03.2020, 8:24 Uhr

würd eich mit dem Gutschein nicht leben wollen
und ggf zum Anwalt gehen, evtl lenken sie dann ein ?

Ich stehe noch nicht in der Situation aber bald, denke dass Juni auch nichts gehen wird

dagmar

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Re: Hotel hat storniert, Kunde soll trotzdem zahlen

Antwort von Alexa1978 am 18.03.2020, 9:37 Uhr

Wenn das Hotel über einen Vermittler gebucht wurde, ist das Hotel dein Vertragspartner. Hast du allerdings über einen Reiseveranstalter (RV) gebucht, dann ist der RV dein Vertragspartner. Reisebüros können sowohl als Vermittler oder als Veranstalter auftreten. Das steht dann im Vertrag.

Das größere Problem sehe ich darin, dass das Hotel in der Türkei ist. Da wird dir auch kaum ein Anwalt helfen können.

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Re: Hotel hat storniert, Kunde soll trotzdem zahlen

Antwort von mutti6 am 18.03.2020, 10:46 Uhr

Sehe ich auch so, ich danke allen für die Antworten, wir gucken mal, was sich da machen lässt. Die Flüge sind zumindest "gesichert", da gibt es Geld zurück.

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Flüge gehen noch ? Aber Hotels sind zu ?

Antwort von Ellert am 18.03.2020, 12:20 Uhr

Wie gehts das denn
ich hätte jetzt eher umgekehrt gedacht...

dagmar

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falsch verstanden

Antwort von Ellert am 18.03.2020, 12:21 Uhr

Flüge gesichert meintest Du die Rückzahlung sei sicher

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Re: Wenn wirklich keine Reise möglich ist

Antwort von Mari81 am 18.03.2020, 13:40 Uhr

Ich hätte auch lieber mein Geld wieder zurück. Man weiß ja nie was in ein paar Monaten ist.

Eine normale Gutschrift, von mir aus, aber man kann doch nicht für einen Urlaub der in den Ferien gebucht war eine Gutschrift erteilen die nur außerhalb der Ferien eingelöst werden kann. Und das bei fast 900 Euro für ein verlängertes Wochenende!

Ich hab denen nochmal geschrieben, wenn sie nicht einlenken dann werde ich tatsächlich mal einen Anwalt kontaktieren.
Das kann nie und nimmer rechtens sein.

Gute Nerven euch allen weiterhin

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