Reisen und Urlaub mit Kindern

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Geschrieben von Aten am 27.03.2018, 7:54 Uhr

Anfechtung wegen Irrtum

Hier ist eben die Frage, ab wann kann man in DE anfechten.

In der Schwiez ist es so, dass Beträge anfechtbar sind, die für den Käufer offensichtich falsch waren z.b. eine Uhr für 10 Euro anstelle von 1000 Euro. Wird die Uhr jedoch für 900 Euro anstelle 1000Euro ausgeschrieben, muss sie für den niedrigen Preis anbgegeben werden (deshalb in den Katalogen ja immer, die Klausel, irrtum vorbehalten).
Auf der Homepage ist nicht ersichtlich wie teuer das ganze wäre inkl. Frühstück. Eigentlich wird da angegeben, alle Unterkünfte inkl. Endreinigung und Frühstück, deshalb hilft mir das auch da nicht weiter.

Im Endeffekt konnten wir uns jetzt jedoch einigen, und kriegen das Frühstück zum Selbstkostenpreis (was für mich ok ist).
Trotzdem hat das ganze einen faden Beigeschmack.
Es bleibt das Gefühl, übers Ohr gehauen worden zu sein.
Es wurde auch sofort eingelenkt, als unser Rechtsschutz zum Zuge kam.

 
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