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Geschrieben von LeRoHe am 10.07.2008, 13:19 Uhr

Zu Hülf, zu hülf... :o) Namensänderung , die vielen Fragen...

Warum 2 Tage Sonderurlaub??? Weil des in unserem Tarifvertrag so drin steht: Ist der AN länger als ein halbes Jahr im Unternehmen beschäftigt, hat er Anspruch auf 2 Sonderurlaubstage, ist er kürzer als ein Jahr beschäftigt nur 1en.
Bei bestimmten Dingen kann man Sonderurlaub nehmen.

Wussten die anderen Kollegen hier auch nicht, nur ich lass mich vom AG nimmer veräppeln und such mir die Gesetze und Vorgaben selber aus dem Internet heraus, sage des den Damen von der Perso, lasse es sie in ihren tausend Ordner nachwühlen, und in dem Fall hatt ich Recht...

Hehe!

 
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