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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 19.07.2012, 17:52 Uhr

@SST

Ich hatte die Wohnungszuweisung ein reichliches halbes Jahr vor der Scheidung. Wobei ich an dem Termin, an dem das Scheidungsurteil gefällt wurde, noch gar nicht damit gerechnet hätte - ich ging davon aus, daß das noch länger dauert. Mein Ex weigerte sich nämlich, der Scheidung zuzustimmen. Aber der Richter hat ihn zur Zustimmung "überredet" - der hatte wohl auch die Schnauze voll von der Herumeierei.

Im übrigen halte ich JEDE Wohnungszuweisung, die vor dem Richter landet, für einen Härtefall. Wenn es keiner wäre, wären die Parteien in der Lage, das außergerichtlich zu klären.

(Das erinnert mich an den Polizisten, der vor der Wohnungszuweisung bei uns aufschlug. Mein Ex hatte mich im Schlafzimmer eingesperrt und ich rief die Polizei. Heute - im Nachhinein - ist mir klar, daß man unter den Umständen meinem Ex einen Platzverweis hätte aussprechen können. Der Polizist meinte aber nur zu mir, ich solle mich nicht so anstellen - andere würden es auch schaffen, bis zur Scheidung gemeinsam in der Wohnung zu bleiben, ohne sich zu streiten. Ja, das ist wohl so - aber spätestens wenn einer den anderen im Schlafzimmer einsperrt ist DER Zug wohl abgefahren.)

 
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