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Geschrieben von cube am 19.09.2019, 16:53 Uhr

Nachtrag Bzw. Korrektur zugelassen

vielmehr eben nicht zugelassen. Es wird off-label eingesetzt. Weil es eben nicht für Angstzustände zugelassen ist. Die Wirksamkeit für eine solche Erkrankung ist also nicht bestätigt oder unzureichend.
Mal eine Frage: wenn du eine Mittelohrentzündung hast und dementsprechende starke Schmerzen - nimmst du dann ein Antibiotikum, welches schnell und zuverlässig die Schmerzen als auch die Ursache bekämpft - oder legst du dir lieber Zwiebelsäckchen aufs Ohr, in der Hoffnung, das die Schmerzen und auch die Ursache der Entzündung nach ein paar Tagen vielleicht besser werden?
Tut mir leid, ich versteh dich nicht und habe tatsächlich kein Verständnis dafür, dass du beim Arzt deines Partners DEINE Ängste behandeln lässt und nicht seine.

 
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