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Geschrieben von Tippel33 am 07.09.2014, 13:59 Uhr

Er zieht aus

Kommt auf das Alter der Kinder an.... grundsätzlich sieht das neue Scheidungsrecht keinen nachehelichen Unterhalt vor, gibt aber wohl Ausnahmen, wenn jüngstes Kind unter 3 etc.
Aber nochmal zum Haus. Wie sieht es denn bei einem Verkauf aus? Würde der Erlös sicher den noch offen Kreditbetrag komplett tilgen? Mal ganz abgesehen davon, das ich denke, das die Bank deinen Mann nicht aus dem Vertrag lässt .... würde ich das auch an deiner Stelle nicht tun. Wenn Du dann das Haus verkaufst und es bleiben Restschulden ( bedenke hier auch Vorfaelligkeitsentschaedigung!), dann sind das allein deine Restschulden alleine. Andersrum ..... ggf. Ist schon vom Haus viel bezahlt, der Erlös bei Verkauf tilgt den kompletten Restkredit und es bleibt noch was über. ...will dein Mann darauf verzichten? Dann macht doch ein jetziger Vertragsausstieg ohne finanziellen Ausgleich für ihn keinen Sinn.

 
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