Rund ums Kleinkind - Forum

Rund ums Kleinkind - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von anjos am 06.07.2009, 20:54 Uhr

Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

GEsetzlich hat er Anspruch auf 1 oder 2 Tage Sonderurlaub wegen der Geburt.
Wenn der Arbeitgeber ihm den Urlaub, den er zusätzlich noch braucht, nicht geben will, kann er sich krankschreiben lassen bzw. unbezahlten Urlaub nehmen, dann bekommt er das Geld von der Krankenkasse, dann ist er sozusagen deine "Haushaltshilfe". Wir hatten das grade... ich hatte mir einen Finger gebrochen und bin 6 Wochen lang ausgefallen... mein Mann hatte unbezahlten Urlaub, die Krankenkasse hat ihm 90% von seinem Lohn bezahlt.

Allerdings hört man von den Discountern immer wieder, dass in so einem Fall gerne mal eine Kündigung ausgesprochen wird... ich denke, ein offenes Wort dem Filialleiter gegenüber würde Klarheit bringen, wie er zu dem Thema steht... und dann würd ich weiter sehen, wie ich mich verhalten würde.

LG, ANdrea

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge in Rund ums Kleinkind - Forum
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.