Geschrieben von anjos am 06.07.2009, 20:54 Uhr |
Sonderurlaub bei Geburt für den Vater
GEsetzlich hat er Anspruch auf 1 oder 2 Tage Sonderurlaub wegen der Geburt.
Wenn der Arbeitgeber ihm den Urlaub, den er zusätzlich noch braucht, nicht geben will, kann er sich krankschreiben lassen bzw. unbezahlten Urlaub nehmen, dann bekommt er das Geld von der Krankenkasse, dann ist er sozusagen deine "Haushaltshilfe". Wir hatten das grade... ich hatte mir einen Finger gebrochen und bin 6 Wochen lang ausgefallen... mein Mann hatte unbezahlten Urlaub, die Krankenkasse hat ihm 90% von seinem Lohn bezahlt.
Allerdings hört man von den Discountern immer wieder, dass in so einem Fall gerne mal eine Kündigung ausgesprochen wird... ich denke, ein offenes Wort dem Filialleiter gegenüber würde Klarheit bringen, wie er zu dem Thema steht... und dann würd ich weiter sehen, wie ich mich verhalten würde.
LG, ANdrea
- Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - dac 06.07.09, 19:54
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - anjos 06.07.09, 20:54
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Nase 07.07.09, 8:04
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - dhana 07.07.09, 11:47
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - Nase 07.07.09, 8:04
- Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater - anjos 06.07.09, 20:54
*freu**freu**freu** ...
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