Kinderwunschbehandlung

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Geschrieben von daisyduck am 19.03.2014, 19:03 Uhr

Steuerfrage

Hallo Nicole,

wenn Du die außergewöhnlichen Belastungen für die Steuer zusammenstellst, dann denk nicht nur an die Kiwu-Kosten, sondern an alle Krankheitskosten, die Dir bzw. bei Zusammenveranlagung Dir und Deinem Mann entstanden sind, also auch:
Zuzahlungen beim Zahnarzt,
Eigenanteile von Brillen,
alle Fahrtkosten zu allen Ärzten die im Jahr 2013 angefallen sind
Zuzahlungen zu Medikamenten, etc.
Auch das sind "außergewöhnliche Belastungen", nur halt in einem Jahr ohne so hohe Kosten wie die einer Kinderwunschbehandlung irrelevant für die Steuer, da man mit diesen Peanuts allein unter der Grenze der zumutbaren (Eigen-)belastung bleiben würde. Wenn man aber diese Grenze in einem Jahr knackt, wirken sich auch diese Krankheitskosten steuermindernd aus.

 
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