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von DecafLofat  am 03.12.2014, 15:21 Uhr

naja johanna

"wes brot ich ess, des lied ich sing!" - generell dürfen kirchliche träger das schon, "müssen" es aber nicht. d h es kann durchaus jemand der nicht die konfession hat, eingestellt werden oder jemand der geschieden ist, und neu heiratet, weiterbeschäftigt werden. aber wenn man eben einen grund sucht, der persönlich unverfänglich ist, dann haben die kirchlichen träger in ihrer "satzung" quasi einen freibrief jemanden anhand eines einzigen kriteriums freundlich zu sagen "deine nase gefällt mir nicht". das kann man auch blöd finden, absolut legitim.

 
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