Geschrieben von Hofi2 am 28.09.2010, 16:07 Uhr |
Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..???
Naja, das stimmt nicht so ganz. Wenn der Betrieb mehr als 5 Angestellte hat, kann man dir nicht kündigen, wenn du deine Stelle in Teilzeit machen willst. Man kann dir die TZ-Stelle allerdings verweigern, wenn sich dadurch der Betriebsablauf wesentlich erschweren würde.
Ich hab vor der Schwangerschaft mit Annika 40 Std. gearbeitet, danach gleich wieder 35 (Männe war daheim). Dann hab ich auf 30 Std. reduziert, als auch er wieder anfing zu arbeiten . Und nach der Elternzeit mit Malte hab ich ein Jahr 20 Std. gearbeitet und arbeite jetzt seit knapp 2 Jahren wieder 27 Std.
Alles wtl.
Bei uns ist das zum Glück relativ flexibel.
- Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - Keks10 28.09.10, 12:20
- Re: Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - Püminsky 28.09.10, 13:20
- Re: Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - Hofi2 28.09.10, 16:07
- Re: Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - NanMi 28.09.10, 17:59
- Re: Allg. Frage.....Arbeiten nach Elternzeit..??? - Püminsky 28.09.10, 13:20
Der Kindergarten bricht mir das Herz!!!
Kleidungsfrage
Kleidung
Würde gerne mal eure Meinung hören...
Jerome ( 5j ) macht im Kiga sein eigenes Ding und hört nie richtig zu :(
Vorschläge vom Elternvertreter?
Kann dieses Verhalten mit Kiga zusammenhängen?
@ Susi0103
Heisst es "den Namen" oder "dem Namen" ?