Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von minnie_74 am 12.03.2014, 23:17 Uhr

ich habe das nicht bekommen !

Hallo Dagmar,

das ist sogar irgendwo im SGB5 festgelegt, dass die GKV diese Kosten übernehmen müssen.
Die meisten Kassen werben aber auch mit diesen Pflichtleistungen

z.B. AOK: Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn eine Person (Elternteil, Großeltern oder andere Bezugsperson) ein Kind ins Krankenhaus begleitet. Voraussetzung ist, dass nach der Beurteilung des behandelnden Krankenhausarztes eine medizinische Notwendigkeit besteht. Dies ist vor allem der Fall, wenn durch die Mitaufnahme ins Krankenhaus die geplante Therapie unterstützt wird. In der Regel betrifft dies Kinder im Vorschulalter. Auch bei älteren Kindern und Jugendlichen, die schwer krank sind, kann eine Begleitperson sinnvoll sein. Die Krankenkasse zahlt einen Ausgleich zum entstandenen Verdienstausfall.

Wichtig ist, dass das Kind gesetzlich versichert ist und unter 12 oder älter und behindert ist. Dann muss der Arzt die medizinische Notwendigkeit bescheinigen und die Kasse zahlt.

LG Tanja

 
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