Geschrieben von dana2228 am 31.07.2016, 19:19 Uhr |
Geistige Behinderung erkennen
Ab welchen Alter kann man eine leichten geistigen Behinderung gut erkennen?
Mein Sohn war schon immer sehr zurück. Sein Entwicklungsstand entspricht den Alter.
Er ist erst 4 und es wird von ASS und ADHS ausgegangen. Mein Gefühl sagt aber da ist mehr. Die Ärzte sagen aber es wäre im den Alter sehr schwer. Denn wenn er eine geistige Behinderung hätte, dann nur leicht.
Wie war das bei euch.
Re: Geistige Behinderung erkennen
Antwort von Lauch1 am 31.07.2016, 21:06 Uhr
Wie du richtig schreibst, wäre bei einem 4jährigen schon eine Adhs bzw Autismusdiagnose gewagt. Was verstehst du denn unter einen leichten Behinderung?
Re: Geistige Behinderung erkennen
Antwort von elmada12 am 01.08.2016, 13:37 Uhr
Was heißt - sehr zurück und Entwicklungsstand entspricht dem Alter?
Ist er nun zurück oder altersentsprechend?
Re: Geistige Behinderung erkennen
Antwort von moon* am 01.08.2016, 17:34 Uhr
Hallo,
unser Sohn war auch immer zurück und ich habe verschiedene sinnlose Tests
machen lassen, bzw. wurde dazu gezwungen. Obwohl non-verbal glaube ich
nicht, daß sie aussagekräftig sind. Trotzdem werden diese Tests, wenn sie
einmal gemacht sind, immer wieder herangezogen. Teilweiser werden sie sehr
negativ ausgelegt.
Ich würde die Vorschuluntersuchung abwarten und dann eventuell Schritte für
die Schule unternehmen, falls eine Sonderschule hilfreich wäre (dazu braucht man
auch ein Gutachten).
Achja, mein Sohn ist 9 Autist und ich würde ihn als lernbehindert einstufen. Die
Tests waren teilweise gar nicht auswertbar und letztendlich wurde er immer als
geistig behindert eingestuft. Meistens versteht er aber nur die Anweisungen nicht.
Ich sage immer, wir wissen nicht, wie sein Gehirn funktioniert und das trifft es.
Er besucht die örtliche Förderschule mit Schulbegleitung.
LG
moon*
Re: Geistige Behinderung erkennen
Antwort von elmada12 am 01.08.2016, 18:26 Uhr
Genau das ist der Grund warum ich von so Tests wenig halte. Unser Kind hat AVWS und er versteht oft was falsch oder die Anweisung nicht oder ihm fehlt ein Wort im Wortschatz. Dann wären manche Aufgaben negativ bewertet, obwohl er die Aufgabe an sich lösen könnte, wenn man sie ihm anders erklärt oder ein anderes Wort verwendet zum Beispiel. Das Ergebnis wäre nicht aussagekräftig in meinen Augen zumindest nicht wenn die Testperson keine Ahnung von AVWS hat.
Re: Geistige Behinderung erkennen
Antwort von Lauch1 am 01.08.2016, 18:54 Uhr
Testungen sind wichtig, um gezielt fördern zu können. STT hat es dir ja unten erklärt.
Wenn ein Kind aber zu jung ist, oder auch ohne Förderung gut zurecht kommt, bringt ein Test nichts.
Ein Test bringt nur
Antwort von elmada12 am 01.08.2016, 19:15 Uhr
etwas, wenn sich daraus eine Konsequenz ergibt.
Re: Ein Test bringt nur
Antwort von Lauch1 am 01.08.2016, 19:23 Uhr
Wenn ein Leidensdruck da ist, weil etwa eine Rechtschreibschwäche vorhanden ist, und der Test erklärt die Gründe dafür, dann ist er sinnvoll, ja.
Lauch ...ja
Antwort von elmada12 am 01.08.2016, 19:31 Uhr
ja das mag stimmen.
Nur bei uns war es ja leider so, dass er keine angemessene Beschulung hatte mit der M. Schule und er da wirklich laissez-faire behandelt wurde.
Wie willst du dann z.B. die Rechtschreibung beurteilen? Er hatte zu Beginn des Schulwechsels einen Rechtschreibtest als Leistungsfeststellung und da wurde das 'Alter' herangezogen, nicht die Klasse (er ist schon älter durch die freiwillige Wiederholung beim Umstieg) und er hatte in der Schule vorher keinen einzigen Tag einen Rechtschreibunterricht, nur 'schreib wie Du hörst' im Dialekt....also totale Katastrophe. Naja, was beim TEst rauskam, kannst Dir vorstellen. Und soll ich den Test jetzt für aussagekräftig werten?
Re: Lauch ...ja
Antwort von Lauch1 am 01.08.2016, 19:38 Uhr
Ich will gar nichts - ist dein Kind, das musst du entscheiden.
Bis zum 15ten Lebensjahr ist er schulpflichtig und hat Anspruch auf Förderung, dafür braucht man aber eine Diagnose.
Er
Antwort von elmada12 am 01.08.2016, 19:42 Uhr
bekommt wirklich alles was möglich ist, das kannst Du mir glauben.
Und selbst wenn wir die Diagnose am Papier hätten, also in Form von einem Gutachten, würde das nichts an der Förderung in irgend einer Art und Weise ändern.
Nur zwecks Schule benötigen wir es jetzt, Noten. Und da sind wir eh dran, wenn hier wieder nix rauskommt, dann kommt einfach nix raus.
Re: Er
Antwort von Lauch1 am 01.08.2016, 19:45 Uhr
Wir sind denn die Noten? Im Feber musst du ihn zur weiterführenden Schule anmelden. Hast du eine gute (!) NMS in der Nähe, oder reichts fürs Gym?
Re: Er
Antwort von elmada12 am 01.08.2016, 19:48 Uhr
NMS
Im sprachlichen Bereich hat er eben seine Probleme, wie erwartet. In den anderen Fächern war es ok.
Lg
Re: Er
Antwort von Lauch1 am 01.08.2016, 19:59 Uhr
Dann schau, dass er Förderungen bekommt. Jeder Jahrgang hat mind. eine Integrationsklasse, erkundige dich, was da angeboten wird.
Wie gesagt
Antwort von elmada12 am 01.08.2016, 20:11 Uhr
er bekommt schon alles was möglich ist und das klappt auch ganz gut, wenn auch noch nicht wirklich im Detail, da ja kein Detail seiner AVWS bekannt ist und er erst einmal den Umstieg von 'laissez-faire-Schule' in die Regelschule bewältigen musste und den Stoff nachholen musste.
Re: Wie gesagt
Antwort von Lauch1 am 01.08.2016, 22:24 Uhr
Entschuldige bitte, was du schreibst ist unlogisch. Wie kann ich jemanden richtig fördern, für den es keine detailierte Diagnose gibt.
Und auch die vorherige Schule muss eine Externistenprüfung über den gesetzlich vorgeschriebenen Schulstoff durchgeführt haben. Und wenn ein Kind diese nicht besteht, muss es in eine staatlich anerkannte Schule gehen.
Lauch
Antwort von elmada12 am 02.08.2016, 9:39 Uhr
Das ist nicht unlogisch, sondern ich habe nur eine andere Sichtweise.
AVWS wird doch immer bei einer Logopädin therapiert oder auch Ergotherapeutin, ich wüßte nicht, wer sonst die Therapien macht. Hier wurde auch genügend Anamnese/Diagnose betrieben, stundenlang bevor eine Therapie losging und da wird er auch entsprechend gefördert, geschaut, was das Kind braucht. Gewisse Sachen werden ja kompensiert, gewisse nicht und da wird angesetzt. Oder wie ist das bei Euch?
Aber für Behörden oder Schule usw....nützt das eben wenig, wie ihr mir ja inzwischen x-Mal geagt habt und das weiß ich mittlerweile auch, vor allem gibt es ja Nachteilsausgleiche oder ähnliches, das man nur mit so Gutachten bekommt.
Heuer war wichtig, dass er überhaupt in der neuen Schule ankommt und Stoff aufholt und lernt, wie man in der Regelschule überhaupt arbeitet mit Büchern und Heften und Hausübung und Tests....
Die ehem. Schule hatte KEINE Externistenprüfung, außer im aller ersten Gründungsjahr, danach kam der Inspektor zur Kontrolle für einen Moment und hat nur geschaut, was die Kids an dem Tag so arbeiten und hat dann den Bericht fürs Öffentlichkeitsrecht geschrieben. So konnte es passieren, dass Kinder NICHT am Stand sind, nicht nur meiner, sondern viele!!
Lg
Re: Lauch
Antwort von Lauch1 am 02.08.2016, 10:23 Uhr
Doch, das ist unlogisch. Die Diagnose muss ein Facharzt stellen und kein Therapeut. Und es gibt erhebliche Unterschiede zw. eines Rechtschreibschwäche, Legasthenie und AVWS. 3wildehühner hat dir das ausführlich erörtert.
Und nur wenn ein Kind von Anfang seiner Schulkarriere an, eine diagnostizierte Schwäche hat, dann wird bei der Benotung darauf Rücksicht genommen. Und die Noten sind, wie du ja oben schreibst, wichtig für die weiterführende Schule.
Und wenn das wirklich so wäre, dass in einer Tiroler Volksschule, Kinder in den Tag hineinleben, ohne irgendeine Art von Unterricht und ohne den Nachweis des Leistungserfolges, dann würde ich beim Landesschulrat Beschwerde einbringen.
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