Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von bosna am 13.03.2008, 10:02 Uhr

Antrag auf Behinderung

Hallo
Man Sohn kam mit einer angeborenen Zwerchfellhernie auf die Welt.
Seither hat er Defizite im Fein sowohl auch Grobmotorischem , Entwicklungsverzögerung und Wahrnehmungsstörungen.
Jetzt hab ich gelesen er bekäme eventuell Prozente auf Behinderung.
Wie macht man das . Wo wendet man sich hin?
Was für Vorteile hätte das und was für Nachteile
Danke
LG
Karin

 
17 Antworten:

Re: Antrag auf Behinderung

Antwort von Tanja N. am 13.03.2008, 10:43 Uhr

Hallo Karin,

du mußt einen Antrag beim zust. Versorgungsamt stellen. Die fordern dann von euren Ärzten Unterlagen an bzw. schicken denen Fragebögen zum ausfüllen.

Großartige Vorteile hat man dadurch aber nicht. Je nachdem welche Merkzeichen ihr bekommt habt ihr freie Bus oder Bahnfahrt, Vergünstigungen in Museen, Schwimmbädern, Parks usw.
Man kann es beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen.

Auf eine Entwicklungsverzögerung gibt es aber meines Erachtens nichts da es sich ja um eine Verzögerung handelt die ja behoben werden kann.

Welche Wahrnehmungsstörungen hat dein Sohn denn ? Wenn es keine gravierenden sind, wird es da auch nichts geben.

Einen Versuch sollte es aber allemal wert sein !

LG
Tanja

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Re: Antrag auf Behinderung

Antwort von Tanja N. am 13.03.2008, 10:45 Uhr

Schau doch mal hier:

http://www.rechtspraxis.de/ausweis.html

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Entwicklungsverzögerung

Antwort von cairam2000 am 13.03.2008, 10:59 Uhr

unser Sohn hat "nur" eine Entwicklungsverzögerung und trotzdem eine Schwerbehindertenausweis mit 100% und den Mekrzeichen G (gehbehindert), B (ständige Begleitung) und H (hilfsbedürftig - oder hilflos???).

Man kann damit Steuer sparen, er bekommt eine Wertmarke für die Öfis und durch das B darf noch jemand mitfahren und auch durch das B kommt die Begleitperson vergünstigt oder sogar kostenlosen Eintritt ins Museum, Schwimmbad u.ä.

Nachteile kann ich durch den SB GAR NICHT feststellen - denn ich zeige ihn nur vor WENN ICH WILL...

Und ein Stigma ist ein SB auch nicht!

Viele Grüße
Simone

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Tippfehler

Antwort von cairam2000 am 13.03.2008, 11:03 Uhr

Wer Tippfehler findet darf sie behalten

und noch was:
Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen, die holen sich, wenn Ihr sie nicht schon selber mit einreicht, die Berichte von den Ärzten. Dann wird festgestellt, "was es gibt" und wenn man damit nicht zufrieden bist kann man sogar Einspruch einlegen.

Eine Entwicklungsverzögerung IST EINE BEHINDERUNG - eine VERÜBERGEHENDE (oder auch nicht, wenn sie sich nicht "auflöst)!

Dafür wird dann ja nach einiger Zeit automatisch auh eine Überprüfung vom Versorgungsamt gemacht.

Viel Erfolg
Simone

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Re: @cairam2000

Antwort von Tanja N. am 13.03.2008, 14:00 Uhr

Ist mir auch schon mehrmals aufgefallen das es total unterschiedlich gehandhabt wird. Hatte beruflich auch damit zu tun und daher mitbekommen das viele dies abgelehnt bekommen haben von anderen hört man wieder, genau wie bei euch, das es geklappt hat.

Genauso unbegreiflich ist es mir, das Kinder mit ganz offensichtlichen Behinderungen erst Widerspruch einlegen müssen.

Von daher am besten einfach beantragen denn in einer Diskussion kommt man da eh nie auf einen gemeinsamen Nenner.
( und hoffen das der Arzt es gut schreibt)

LG
Tanja

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Re: Antrag auf Behinderung

Antwort von nicolehintz am 13.03.2008, 15:01 Uhr

schalte mich auch mal mit ein. bin nämlich auch dabei für meine tochter so nen antrag zu stellen.
selina ehem.frühchen 26+6ssw mit 885g,36cm.
sie ist jetzt 2 jahre geworden und kann immer noch nicht laufen. sie hat eine wahrnehmungsstörung in den beinen und eine beginnende spastik. von der entwicklung ist sie in allen bereichen zurück. hauptsächlich in der motorik ca. 1 jahr.
sie krabbelt und sprechen tut sie nur opa,oma,mama,papa.

meint ihr wir haben da eine chance den antrag durch zubekommen?

danke für eure antworten und dir liebe karin drücke ich auch die daumen.

lg nicole
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Re: Antrag auf Behinderung

Antwort von Tanja N. am 13.03.2008, 15:34 Uhr

So aus dem Bauch raus würde ich sagen ja. Aber wie ich vorher schon schrieb am besten einfach einreichen, denn eine klare Linie kann ich bei den Entscheidungen nicht immer sehen, die einen bekommen es und bei anderen die haben ähnliches die bekommen es nicht.

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@nicole

Antwort von pia33 am 13.03.2008, 15:41 Uhr

Hi!

Ich hab ne Freundin, deren Sohn ist auch Frühchen und ist grad 2 geworden.
Er läuft auch noch nicht, kann nur mit Hilfe sitzen und ist entwicklungsverzögert.

Sie hat für ihn einen Grad er Behinderung von 100 und Pflegestufe 2.

Deshalb denke ich, dass du sehr gute Chancen hast.

LG
Pia

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@pia

Antwort von nicolehintz am 13.03.2008, 20:10 Uhr

hallo. danke für deine antwort. die pflegestufe haben sie damals bei uns abgelehnt. die hatten wir vor ca. 1 jahr beantragt und sind auch in widerspruch gegangen aber es kam 2x ne ablehnung.

nun wollen wir das mit dem behindertengrad versuchen. es ist echt schwer wenn du dein kind überall hin tragen mußt obwohl es behindertenparkplätze gibt. aber ohne karte darfst du da nicht parken. und selina wird immer schwerer. nehme morgen den auntrag von der kita mit, fülle ihn aus und dann mal sehen. danke für deine antwort.
lg nicole

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@nicole

Antwort von pia33 am 13.03.2008, 23:22 Uhr

Hi Nicole!

Du musst das immer wieder beantragen.
Dein Kind wird ja älter und wie du schon sagst schwerer. Die Maßstäbe für die Beurteilung ändern sich ja mit dem Alter des Kindes.
Es wird verglichen, was dein Kind kann und was ein Kind im gleichen Alter normalerweise kann.
Deshalb steht dir Pflegegeld zu.

Meine Freundin hat alles über den VDK gemacht, die kennen sich da bestens aus.
Mittlerweile sind sie sogar schon beim Höherstufen in die Stufe 2, da er ja nun schon über 2 ist und nicht laufen und schlecht sitzen kann.

Sie hatte vorher von mir die Pflegefibel bekommen und anhand der kannst du ja schon sehen, ob dein Kind Anspruch hat.

Wenn du was brauchst, mail mich ruhig an.

LG
Pia

PS: Den Antrag auf einen SBA kann man beim Versorgungsamt auch online stellen.
Hab ich für meinen Sohn auch gemacht.

http://www.versorgungsaemter.de/Versorgungsaemter_index.htm

Du musst auf dein Bundesland und irgenwo steht dann was von Onlineanträgen.

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@pia

Antwort von nicolehintz am 14.03.2008, 8:17 Uhr

liebe pia. danke erstmal für den link. schau ich nachher gleich mal rein.

ich glaube bei selina bekommen wir das nicht durch mit dem pflegegeld denn dazu geht es ihr bestimmt zu gut. ??

sie kann ja allein sitzen und krabbeln tut sie auch. sie zieht sich überall hoch und steht dann auch. aber sie hat die wahrnehmungsstörung und eine beg.spastik in den beinen von daher wird es mit dem laufen wohl noch lange dauern.
und wegen der entwicklungsverzögerung bekommen wir bestimmt keine pflegestufe oder?
sie trinkt allein aber essen muß ich ihr füttern. windeln trägt sie auch noch da ist auch noch lange nicht dran zu denken das sie bald "trocken" ist.

sie geht in einen integrationskindergarten von 9-14 uhr und bekommt dort jeden tag eine therapie.

1xergo
2xHP
1xphysio.
1xtherap.schwimmen (ab ende März)
und 1xpro woche fahren wir noch zur feldenkraistherapie.

weiß nicht ob das alles reicht oder in der ihren augen noch zu wenig ist.
wir hatten schon 2xden MDK hier und leiden kann ich die nicht.

sicher gibt es ganz viele kinder denen es viel schlechter geht und wo die die PS auch ablehnen.
so muß jetzt erstmal selina in die kita bringen. das sind 15km entfernung einfache fahrt.
schönes wochenende.
lg nicole

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Re: Antrag auf Behinderung

Antwort von bosna am 14.03.2008, 13:40 Uhr

Hallo
Vielen Dank für euere Antworten.
@Tanja N.
Dominiks Wahrnehmungsstörungen sind seit Oktober schon Besser geworden durch Ergo. Ein Beispiel : Er wird jetzt am Dienstag 5 Jahre und er ist noch nicht sauber .Wenn er in die Hose pinkelt merkt er es nicht ,erst wenn ich es ihm sage und er mit seinen Händen die Hose anfässt merkt er erst dass er da unten nass ist.
Entwicklungsmäßig ist er 1 Jahr hinterher.Sprachlich wie motorisch laut Therapeuten.Bei der Sprache ist es mir gar nicht so aufgefallen.
Habe meinen Mann berichtet dass Dominik evtl. einen Schwerbehindertenausweis bekommen könnte und er lehnte es wehement ab.
Er meinte dass wir dann Schmarotzer wären da Dominik ja weit entfernt ist von einem Schwerbehinderten.
Weis jetzt gar nicht was ich tun soll
Auf jeden Fall viele Grüsse und nochmal Danke
Karin

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Re: Antrag auf Behinderung

Antwort von Tanja N. am 14.03.2008, 15:35 Uhr

Hallo Karin,

ich möchte euch da natürlich nicht reinreden, aber ich sehe das nicht so wie dein Mann. Das hat mit Schmarotzer gar nichts zu tun.
Wer gesunde Kinder hat weiß gar nicht was es für eine psychische Belastung ist (nicht falsch verstehen, nicht das das Kind eine Belastung ist, aber die Krankheit) Außerdem bekommt ihr da ja auch keine Unsummen an Geld zugesteckt sondern es sind Erleichterungen.

Teilw. vergünstigte Eintritte, parken auf dem Behindertenparkplatz, steuerl.kann man es geltend machen und das wars dann auch schon.

Ich habe mir mit der Beantragung auch sehr schwer getan, denn mein Kind ist auch nicht schwerbehindert,aber darum geht es ja auch nicht. Unsere ambulante Kinderkrankenschwester hat mir da die Augen geöffnet und meinte das es falscher Scham wäre ihn nicht zu beantragen.
Wir haben ihn jetzt ein knappes Jahr und haben außer das wir auf dem Behindertenparkplatz parken, wenn sonst nichts frei ist,ihn noch nie verwendet.

Schmarotzer sind ganz andere Leute die dem Staat auf der Tasche liegen aber bestimmt keine kranken Kinder !!

Alles Gute
Tanja

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Re: Antrag auf Behinderung

Antwort von pia33 am 14.03.2008, 15:38 Uhr

Hi Karin!

Wenn ihr einen Ausweis bekämt, wärt ihr doch keine Schmarotzer!!!!

Du bekommst ihn eh nur, wenn er dir auch wirklich zusteht, denn die Ärzte beim Versorgungsamt prüfen das genau.

Außerdem hast du wenig Vorteile dadurch.
Du kannst ihn vorlegen, wenn du deinen Steuerausgleich machst und ansonsten kriegst du höchstens mal verbilligten Eintritt im Schwimmbad o.ä.

Wichtig wird der SBA erst, wenns auf die Lehrstellensuche usw. zugeht, da deinem Kind dann besondere Förderung vom Arbeitsamt zusteht.

Ich würd ihn beantragen an deiner Stelle.

LG
Pia

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Re: Antrag auf Behinderung

Antwort von nicolehintz am 14.03.2008, 18:04 Uhr

hallo liebe karin.
habe das gerad mit deinemn mann gelsen.

mir geht es ähnlich. meiner sagt zwar nicht solche ausdrücke aber er kann sich glaub ich mit dem ausweis nicht abfinden wegen der behinderung. für ihn hat selina keine behinderung und ich glaube er kann es nur noch nicht wahr haben.

wir werden ihn beantragen und dann mal sehen.

alles gute für euch. lg nicole

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Re: @pia

Antwort von Tanja N. am 14.03.2008, 21:58 Uhr

Hallo Nicole,

ich würde es auf jeden Fall probieren, denn allein wenn du sie jede Mahlzeit füttern mußt geht doch da schon jede Menge Zeit drauf.

Ich glaube sie war 2 oder ? Da bin ich mir nicht sicher ob wickeln anerkannt wird, gehört ja eigentlich in dem Alter noch mit dazu.

Gib auch die regelmäßigen Fahr- und Therapiezeiten mit an. Hab jetzt gehört das zählt mit.

Ob es deinem Kind gut geht oder nicht spielt da auch keine Rolle, wichtig ist, wieviel Zeit du benötigst um sie zu pflegen, bei Sachen die sie altersgemäß schon alleine machen könnte wie z.b. alleine Essen.

Lg
Tanja

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@pia

Antwort von nicolehintz am 15.03.2008, 13:46 Uhr

hallo pia.
dank deines links habe ich mir den antrag ausgedruckt und ausgefüllt.

muß nur noch alle berichte kopieren und schicke ihn dann montag gleich ab.

na mal sehen was die antworten. danke für deinen tipp.

lg nicole

wenn du lust hast kannst du mich auch privat anmailen.

addi ist oben.
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