Geschrieben von lambogenie am 21.10.2014, 21:49 Uhr |
Sie hat Recht!
Hallöchen,
also sie hat eigentlich Recht.
Das Fugen- s steht zwischen zwei eigenständigen Nomen und ist bedeutungsleer, dient also nur rein der Verbindung. In dem Fall von Bootsunglück ist das s kein Fugen- s, sondern die Genitivendung (das Unglück des Boots). Bei Geburtstag z.B. handelt es sich um ein Fugen -s, denn es ist der Tag der Geburt, also kein Genitiv-s.
GlG
- Regeln Fugen-S - Andrea&Würmchen 21.10.14, 15:03
- Re: Regeln Fugen-S - Mutti69 21.10.14, 15:28
- Re: Regeln Fugen-S - Kati-F 21.10.14, 15:58
- Re: Die schnelle Google-Abstimmung: - Franke 21.10.14, 18:28
- Sie hat Recht! - lambogenie 21.10.14, 21:49
- Ne sorry... - lambogenie 21.10.14, 21:51
- Re: Regeln Fugen-S - Andrea&Würmchen 23.10.14, 16:28
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