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Geschrieben von krummenau am 17.10.2012, 12:56 Uhr

Schulpflicht - Recht auf Unterricht

Ich dachte eigentlich bislang, in Deutschland herrsche eine Schulpflicht. Das ist in vielen anderen Ländern ja bekanntlich anders. Als Recht, den Unterricht besuchen zu dürfen, habe ich das noch nie betrachtet. Recht hieße ja, daß man davon Gebrauch machen kann - aber eben auch nicht.
Kann solch ein Antrag auf Schulzeiterkürzung nur von seiten der Schule gestellt werden, oder auch von Seiten der Eltern?
Was für Gründe müßte man denn dann als Eltern ins Feld führen, um das durchzuboxen? Oder muß man sein Kind dazu anhalten, es soll sich im Unterricht so fürchterlich benehmen, daß sie es dort nur 2 Stunden pro Tag ertragen???
Ich habe nämlich das Gefühl, daß mein jüngerer Sohn (4. Klasse) deutlich zu viel Zeit in der Schule verbringt, da wäre eine Schulzeitverkürzung von täglich ein oder zwei Stunden eine gute Lösung. Wobei es nicht so ist, daß er dort alles aufmischen würde, dazu müßte ich ihn erst anhalten.
Ich würde auch persönlich dafür sorgen, daß er im Stoff nicht hinterherhinkt, das könnten wir ganz prima daheim erledigen - aber in wesentlich kürzerer Zeit als während der Schule. Das würde uns wirklich eine Menge Zeit sparen, die man anders sinnvoller nützen könnte.
Und nein, dies ist kein Fake, sondern meine ganz persönliche Meinung bezogen auf ganz konkret meinen jüngeren Sohn.
LG von Silke

 
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