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Geschrieben von Carmar am 22.12.2015, 10:56 Uhr

NRW 4. Schuljahr, Eintrag von außerschulischen Aktivitäten ins Halbjahreszeugnis

Ich würde - in deinem Fall (Kuhdorf-Entfernung, eingeschränkte Gym-Empfehlung und Bedenken, dass es einem Platz gibt) - Bescheinigungen von den jeweiligen Kursanbietern beilegen. Bzw. bei der Anmeldung aus der Tasche ziehen. Je nachdem, wie das an der Wunschschule bei euch läuft.
Ins Zeugnis eintragen lassen würde ich es nicht. Das hat so was von "Ich kenne die Gesetzeslage" und das kommt oft nicht gut an.

 
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