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Geschrieben von Bengelengelmama am 21.10.2008, 9:32 Uhr

Lesestörung und Rechtschreibschwäche

ist das Ergebnis des Tests bei meinem Sohn.
Kennt sich jemand aus, in wie weit werden die Kinder anders bewertet bzw. benotet?
Welche Vor-und Nachteile hat ein Attest, weiß noch nicht ob ich eines ausstellen lassen soll!

 
4 Antworten:

Re: Lesestörung und Rechtschreibschwäche

Antwort von HeidiRahm am 21.10.2008, 9:41 Uhr

Das Attest gilt das ganze Leben lang, also auch später in Berufsausbildung, Fahrschule usw., würde es auf jeden Fall ausstellen lassen.

Von Notenbefreiung halte ich nicht so viel (kommt auf das Kind an), denn einige lehnen sich dann zurück und versuchen es garnicht erst. Aber, dass wirst du sehen, kommt sicher auch auf die Noten an.

Ich glaube, die speziellen Regelungen, in wie weit es "Vorteile" gibt, sind in jedem Bundesland verschieden. Daher kann man pauschal garnichts sagen.

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Re: Lesestörung und Rechtschreibschwäche

Antwort von +emfut+ am 21.10.2008, 10:06 Uhr

Das Attest gilt keinesfalls das ganze Leben lang. Es sei denn, das ist auch wieder so eine Bundeslandgeschichte.

Wobei das ja auch keinen Sinn machen würde, denn mit Therapie kann sich die T-Wert-Differenz verbessern.

Ich muß dem Jugendamt (wegen Finanzierung der Therapie) und auch der Schule (wegen Nachteilsausgleich) jedes Jahr ein neues Attest vorlegen. Fumis T-Wert-Differenz hat sich seit dem ersten Attest auch so weit verbessert, daß sie nur noch knapp für eine Finanzierung der Therapie durch das Jugendamt ausreicht.

Wie der Nachteilsausgleich gehandhabt wird, ist abhängig vom Bundesland.

Gruß,
Elisabeth.

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Bin aus Sachsen...

Antwort von HeidiRahm am 21.10.2008, 10:21 Uhr

...bei uns wird jeder in der 2. Klasse getestet.

Das Attest gibt es dann einmalig. Und uns wurde gleich gesagt, gut aufheben, es gilt für das ganze Leben.

Eine bezahlte Therapie gibt es bei uns nicht, jedenfalls wurde uns das so gesagt. Die Förderung erfolgt in der Schule (bei sehr leichten Fällen) oder in speziellen LRS-Klassen (3. Klasse in 2 Schuljahren und dann zurück in die GS am Wohnort).

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Re: Lesestörung und Rechtschreibschwäche

Antwort von nepaju am 07.11.2008, 13:45 Uhr

LRS - Nachteilsausgleich in Bayern:

Lesestörung: die Leseleistung (mündlich und schriftlich) wird nicht gewertet

Rechtschreibschwäche: die Rechtschreibleistungen werden zurückhaltend bewertet, d.h., die Bewertung liegt im Ermessen der Lehrkraft

Aufsätze und Grammatik - Proben werden vollständig gewertet.

Es wird ein Unterschied gemacht zw. Störung und Schwäche.

(Bin selbst auch Schulpsychologin)

Wichtig wäre tatsächlich der Sehtest, um eine Sehstörung auszuschließen, und anschließend bei Bedarf eine Legasthenie - Therapie.

Tipp zum Lesen:
- vorlesen, vorlesen, vorlesen (auch für den Aufastz hilfreich)
- evtl. ein Übungsheft mit kurzen Texten, bei denen die einzelnen Silben in
unterschiedlichen Farben unterlegt sind, mit Hilfe derer er das Lesen selbst üben kann

(habe jetzt gerade keine Empfehlung parat)

Gruß

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