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Geschrieben von Schreckschraube am 20.03.2012, 14:23 Uhr

darf eine Arbeit bei einem bestimmten Durchschnitt nicht gewertet werden ...

Also, in unserem Schulrecht steht (gilt allerdings für die Sek I):

Ein Drittel der Arbeiten darf 5 oder 6 sein, ohne dass es Probleme mit der Wertung gibt.

Wenn mehr als ein Drittel bis höchstens die Hälfte aller Arbeiten 5 oder 6 sind, kann die Klassenkonferenz bzw. der Schulleiter entscheiden, die Arbeit werten zu lassen oder zu wiederholen.

Mehr als 50% 5 oder 6 bedeutet, dass die Arbeit wiederholt werden MUSS. Wenn allerdings die Wiederholungsarbeit wieder so ausfällt, wird sie gewertet.

Wir handhaben das auch in der Grundschule so (allerdings kann ich mich nicht erinnern, dass ein solcher Fall schon mal vorgekommen wäre).

 
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