Geschrieben von Lizaa am 27.03.2009, 20:27 Uhr |
Umtausch auch ohne Originalkarton?
Hallo,
mein Problem:
Habe mir vor 6 Monaten meine Küchenmaschine im Internet bestellt und nun ist der Mixaufsatz kaputt =/ Nun steht dort auf deren Seite, daß ein Umtausch nur mit Originalverpackung möglich ist ..... arghs die hab ich natürlich nicht mehr!
Sollt ich es trotzdem probieren und auf Kulanz hoffen oder ist diese Klausel gar unzulässig?
Lg Yvonne
Re: Umtausch auch ohne Originalkarton?
Antwort von Strangelove3107 am 27.03.2009, 20:48 Uhr
wenn etwas Defekt ist, ist es ja kein umtausch sondern eine Reklamation!
d.h. das geht auch ohne karton. Muss!!!
weil bei nem Umtausch wegen. z.b. nicht gefallen könnten sie es weiter verkaufen.
aber dein Gerät ist Defekt, heißt, sie können es eh nich tmehr verkaufen!!!!
Re: Umtausch auch ohne Originalkarton?
Antwort von Anja+Calvin am 27.03.2009, 21:27 Uhr
Genau, du bist nicht verpflichtet alle Kartons zwei Jahre aufzubewahren, wo soll man auch hin mit dem ganzen Zeug ??
LG Anja
DAS ist humbug
Antwort von Christine70 am 27.03.2009, 21:51 Uhr
aber ich weiß, daß manche firmen darauf pochen
Ich hatte folgendes problem
ich kaufte bei einem internethandel eine kinderdigitalkamera, und diese war nach 4 wochen defekt, ohne daß mein sohn was dafür konnte.
also hab ich diesen handel kontaktiert und sie meinten, sie tauschen das teil nur um, wenn ich es im originalkarton zurückschicke.
diesen hab ich aber nach weihnachten entsorgt!
ich hab also dann die firma der kamera angerufen (v-tech) und die lachte nur ins telefon uns meinte zu mir: "meinen sie wirklich, die bürger heben sich jeden karton auf und stellen ihn in ein regal? bei mir fliegen die verpackungen noch am gleichen tag in die papiertonne"
ich konnte also ohne weiteres ohne Originalverpackung zurückschicken.
Re: jederzeit dein recht ...
Antwort von sechsfachmama am 27.03.2009, 22:17 Uhr
sagt onkel google ... einfach mal umtausch ohne verpackung eingeben
Fehlerhafte Ware: Eine Reklamation ist auch ohne Verpackung möglich
Fehlt die Umverpackung, muss der Händler einen Umtausch akzeptieren
Bonn – Eine fehlerhafte Ware darf auch ohne Originalverpackung zurückgebracht werden. Ein pauschaler Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), wonach der Kunde beschädigte, fehlerhafte oder defekte Ware originalverpackt vorlegen muss, ist unwirksam. Eine solche Klausel verstößt gegen das Gewährleistungsrecht des Kunden. Darauf macht der Bonner Informationsdienst "Handbuch für Selbstständige und Unternehmer" aufmerksam.
Geht es nur um den Umtausch einer ansonsten fehlerfreien Ware, ist ebenfalls nicht in jedem Fall eine intakte Originalverpackung notwendig. Fehlt nur die Umverpackung, muss der Händler einen Umtausch akzeptieren, wenn er seinem Kunden das Recht zum Umtauschen eingeräumt hat.
Eine Umverpackung ist beispielsweise ein Karton für ein Hemd in einer verschweißten Folie. Die Folie selbst gilt als Verkaufsverpackung und muss beim Umtausch mitgebracht werden, da sie die Ware schützt und einen eventuellen Wiederverkauf ermöglicht.
Re: Umtausch auch ohne Originalkarton?
Antwort von Lizaa am 29.03.2009, 0:11 Uhr
Danke für eure Antworten =)
Re: Umtausch auch ohne Originalkarton?
Antwort von bea+Michelle am 29.03.2009, 19:44 Uhr
und deshalb hebe ich sämtliche kartons erst mal auf (dank großem Kellers)
lg bea
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