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Geschrieben von Muhkuh-87 am 29.05.2021, 4:27 Uhr

@sun

Ich glaube, dass Alice recht hat. Soweit ich informiert bin, gilt die gesetzliche höchstarbeitszeit nicht für leitende Angestellte.

Lei­ten­de An­ge­stell­te sind von die­sen Schutz­vor­schrif­ten aus­ge­nom­men. § 18 Abs. 1 Nr. 1 Arb­ZG sieht nämlich vor, dass das Arb­ZG auf lei­ten­de An­ge­stell­te im Sin­ne des § 5 Abs. 3 des Be­trVG so­wie auf Chefärz­te nicht an­zu­wen­den ist
(quelle: https://m.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Leitender_Angestellter.html)

 
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