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Geschrieben von veralynn am 28.07.2012, 11:31 Uhr

wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

hallo

folgende situation: muslimische mitarbeiterin macht zur zeit ramadam. das heisst, ganzen tag nix essen und trinken, auch kein wasser, erst ab mitternacht wird dann konsumiert. jetzt gehts ihr auf der arbeit natürlich mies, kopfweh, schwindel, müde (zimmerfrau in einem hotel), sie will heim..

das geht doch so nicht. auch ihren kolleginnen gegenüber ist das doch nicht fair. und überhaupt, was geht mich der ramadam an? wenn man aber kein verständnis hat, wird man gleich als intolerant und rassistisch abgestempelt.


v.

 
91 Antworten:

Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von desire am 28.07.2012, 11:34 Uhr

hm das ist schwierig....wobei ich glaube dass auch der koran erlaubt, sobald es einem nicht mehr gutgeht zu trinken.
Ausgenommen sind ja sowieso gewisse Gruppen.....

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Was sagt die Gesetzeslage in der Schweiz dazu?

Antwort von nilo1988 am 28.07.2012, 11:34 Uhr



Das wäre ja wichtig zu wissen für dich als Arbeitgeber und nicht, was man denkt.

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 11:34 Uhr

das hat gar nichts mit rassistisch zu tun ...wenn sie dadurch ihre arbeit nicht ausführen kann.

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von 32+4 am 28.07.2012, 11:34 Uhr

auf mich mit gebrüll

als AG hätte ich wenig verständnis dafür

geht aber auch bei diäten und co so. ist der AN nicht leistungsfähig aufgrunddessen, fehlt mir eine arbeitskraft, ich zahle drauf

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schwierig

Antwort von Milochen am 28.07.2012, 11:37 Uhr

Da das Fasten nun mal zur Religion gehört und diese ja nun toleriert und aktzeptiert werden muss, würde ich sagen, muss ein AG das halt so hinnehmen. Ein Kündigungsgrund ist in dem Fall sicher nicht gegeben.

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Re: schwierig

Antwort von Melli130 am 28.07.2012, 11:40 Uhr

na, so ganz sicher wäre ich mir da nicht.
Die Leistungsfähigkeit ist massiv eingeschränkt durch "Selbstverschulden"
Würde ich als AG auch nicht einsehen.

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naja

Antwort von veralynn am 28.07.2012, 11:41 Uhr

ich find es halt den anderen kolleginnen gegenüber nicht in ordnung. und wenn man eine arbeit in einem hotel annimmt, dann muss man doch wissen, dass man mitten in der hochsaison wegen sowas nicht blau machen kann.

oder seh ich das falsch? die hochsaison dauert bei uns genau 5 monate............. dann müsste man halt auf das fasten od. auf eine solche körperlich sehr anstrengende arbeit verzichten. alles geht nun mal nicht.

v.

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Re: schwierig

Antwort von desire am 28.07.2012, 11:41 Uhr

naja...ob das nicht unter Ausübung der religiösen Pflichten fällt...also das Recht auf Ausüben einer Religion...ein menschenrecht halt.

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Das Gebot der Religionsfreiheit hat in dem Fall aber nen höheren Stellenwert!

Antwort von Milochen am 28.07.2012, 11:42 Uhr

Ist ja auch im GG angesiedelt. Ich würde mich da mal durch die Gesetze und Gerichtsurteile wuscheln.

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von andreu am 28.07.2012, 11:43 Uhr

in zukunft einen vermerk in den dienstvertrag "es dürfen keine ramdamdams gefeiert werden*
*g*
wiie lange dauert so ein randamdam?
ich wäre glaub ich auch nich erfreut darüber...
andererseits würd ich mir von meinen arbeitgeber die religion nicht verbiten lassen...
schwierig... vielleicht unbezahlten urlaub oder so?

lg

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andreu

Antwort von veralynn am 28.07.2012, 11:44 Uhr

der ramadam dauert einen monat. unbezahlter urlaub? 5 monaten hochsaison, extra dafür angestellt und dann noch urlaub nehmen?

mensch, dann aber nicht wundern, wenn man eine muslimische mitarbeiterin beim nächsten mal nicht mehr einstellt.

v.

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Re: schwierig

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 11:45 Uhr

ja gehört zur religion ist ja auch alles schön und gut....aber wenn man es ganz hart sieht würde mein chef mir im hotel auch nicht jeden sonntag frei geben weil ich in die kirche will....bei uns in der kantine gab es auch nicht jeden freitag fisch.....ich kann ehrlich gesagt hier von meinem chef auch nicht verlangen das ich an einem christlichen feiertag der in der schweiz gegeben wird...auch hier frei habe.....jeder muss sich anpassen ob christ oder muslim....wenn man es nicht verträgt zu fasten soll man es lassen

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Naja einer Schwangeren nimmt man es aber auch nicht übel...

Antwort von Milochen am 28.07.2012, 11:45 Uhr

...wenn sie aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr so Leistungsfähig ist. Ich würde das schon so miteinander vergleichen. Der Ramadan gehört nunmal zur Religion der Frau und deshalb auch zum Leben der Frau. Das hätte dem AG klar sein müssen, als er sie eingestellt hat. Sicherlich musste sie auch ihre Konfession angeben.

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kaaathhi

Antwort von veralynn am 28.07.2012, 11:46 Uhr

du hast vollkommen recht. oder halt auf die arbeit verzichten........

v.

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Erkundige dich nach der Gesetzeslage bei euch und...

Antwort von nilo1988 am 28.07.2012, 11:46 Uhr

...führe mit der betreffenden Person ein humans Gespräch unter 4 Augen.


Bring dich als AG nicht in teufels Küche, mit "verurteilungen". Denn schnell wird der Spieß von anderer Seite umgedreht und man könnte sich ggf. vor Gericht schmutzig streiten. Das schöne Geld, was da flöten geht.

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Re: andreu

Antwort von andreu am 28.07.2012, 11:46 Uhr

hmmm das ist lange.... ich möchte kein arbeitgeber sein...

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sorry milochen

Antwort von veralynn am 28.07.2012, 11:49 Uhr

das sind dann aber wirlich zwei paar schuhe und nicht miteinander zu vergleichen.

hätte sie beim vorstellungsgespräch gesagt, dass sie dann während dem fastenmonat nur eingeschränkt arbeitsfähig ist, hätten wir nicht eingestellt und wären dann wohl als diskriminieren abgestempelt worden.

man, wir haben sie eingestellt, weil wir ihre arbeitskraft brauchen. könnten wir einen ganzen monat drauf verzichten, hätten wir niemanden eingestellt. die hochsaison dauert 5 monate. was kann ich dafür, dass der ramadam gerade in diese zeit fällt? wir wohnen in einem christlichen land, nicht in einem muslimischen. sie sollten sich uns anpassen, finde ich. nicht wir ihnen.

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Re: andreu

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 11:50 Uhr

genau das ist es nämlich wenn man nicht einstellt kann man in teufels küche kommen....also nein genauso ein ding sind die burkas der muslimischen damen......in deutschland ist vermumungsverbot....sie dürfen das....wir deutsche in unseren eigenen land nicht

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Re: sorry milochen

Antwort von Milochen am 28.07.2012, 11:54 Uhr

Ich kann deinen Ärger ja wirklich gut verstehen. Das ist halt dumm gelaufen und beim nächsten Mal wirst du sicher anders handeln. Nun scheint es mir aber, dass der Zug abgefahren ist. Die Relegionsfreiheit hat nun einmal einen sehr hohen Stellenwert.

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das ist ganz einfach - keine Leistung - Kündigung

Antwort von Littlecreek am 28.07.2012, 11:54 Uhr

Mein Mann hat auch einige angestellte unter sich. Darunter auch muslimische Frauen. Sie haben natürlich das Recht ihre Religion auszuüben, aber für die Folgen sind sie selbst verantwortlich. Leidet die Leistung, kann sie aufgefordert werden, dies zu ändern. Kommt sie dem nicht nach, kann sie gekündigt werden. Denn das Problem ist eben, dass andere dann ihren Job mitmachen müssten.
Würde der Arbeitgeber das dulden, würde er die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern verletzen, die zusätzlich dann Aufgaben übernehmen müssen.
Das wiederum hätte Folgen für den Arbeitgeber.
Fazit: Religion muss toleriert werden - die Folgen nicht.

LG

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es sei denn du konvertierst!

Antwort von Milochen am 28.07.2012, 11:54 Uhr

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Reni+Lena am 28.07.2012, 11:59 Uhr

Ich würde ihr klipp und klar sagen, dass sie ihre religion gerne ausüben kann in welcher Form sie auch immer will, dass das aber ihre Arbeit hier nicht beeinflussen darf.
Schick sie heute heim und erklär ihr, dass du sie morgen leistungsfähig erwartest. Ansonsten muss sie gehen. fertisch!


Lg reni

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von elisabeth.die.erste am 28.07.2012, 12:08 Uhr

ich hätte als AG dafür wenig bis kein verständnis... wenn ich nach einer durchzechten nacht in den seilen hänge, arbeite ich trotzdem - alles andere wäre nicht fair meinen kollegen gegenüber...

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von minimann am 28.07.2012, 12:09 Uhr

meine (ex) schwiegermutter hat einen muslimischen mann und sie betreiben seit vielen vielen jahren eine gaststätte. er macht zu dieser zeit immer urlaub in seinem land

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Re: das ist ganz einfach - keine Leistung - Kündigung

Antwort von Morle 79 am 28.07.2012, 12:13 Uhr

Das unterschreib ich dick und fett...... ich hab meinen Job, als ich mit meiner Tochter schwanger war, auch verloren..... eben weil alle anderen meine Aufgaben mit erledigen mussten, da ich am Anfang, diverser Wehwechen wegen, zu lange ausgefallen bin....... gleiches Unrecht für alle.......

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Re: das ist ganz einfach - keine Leistung - Kündigung

Antwort von Reni+Lena am 28.07.2012, 12:14 Uhr

wie geht das denn?
Du bist, sobald du schwanger bist nicht kündbar. Erst nach dem Mutterschutz hätte man dir kündigen können.

Lg reni

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Re: das ist ganz einfach - keine Leistung - Kündigung

Antwort von Morle 79 am 28.07.2012, 12:15 Uhr

Bei geringfügigen Jobs geht das.......

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Re: das ist ganz einfach - keine Leistung - Kündigung

Antwort von 32+4 am 28.07.2012, 12:16 Uhr

nein

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Spinat am 28.07.2012, 12:18 Uhr

Meine beste Freundin ist Türkin und fastet momentan auch. Sie steht morgens um 4 extra zum Frühstücken auf (legt sich dann nochmal hin) und dann gibt es ab 21 Uhr wieder was.
Ihr Mann fastet nicht, da er körperlich arbeitet und ohne Trinken seine Arbeit nicht schaffen würde.

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Re: das ist ganz einfach - keine Leistung - Kündigung

Antwort von Morle 79 am 28.07.2012, 12:18 Uhr

Scheinbar schon.....?!?! Davon gehabt hätt ich doch sowieso nichts mehr..... bevor meine Tochter aus dem Gröbsten raus is, hab ich nich vor, wieder arbeiten zu gehen...... n Drama is/war das jetzt nich für mich....... das, was ich gemacht hab, bekomm ich alle naselang wieder, das war jetzt nich wer weiß was.......

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 12:20 Uhr

und so finde ich es auch richtig

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Re: das ist ganz einfach - keine Leistung - Kündigung

Antwort von 32+4 am 28.07.2012, 12:22 Uhr

man auch bei minijobs kündigungsschutz!

man kann aus den gleichen gründen als schwangere gekündigt werden wie bei soz. jobs.

wenn man nichts klaut, über ausfallzeiten den AG bescheid gibt/nachweist...sich nicht sonstwie verhält wie s*** etc., genießt man kündigungsschutz

alle naselang wieder?!
alleine im lebenslauf sieht es schon besser aus, wenn man ungekündigt ist (auch in EZ weiter beschäftigt ist auf dem papier)

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Re: das ist ganz einfach - keine Leistung - Kündigung

Antwort von Spinat am 28.07.2012, 12:22 Uhr

auch bei einem 400€-Job geht das nicht.
Aber wenns für dich eh nicht so schlimm war und du wieder schnell was finden kannst, dann passt ja.

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wer hat dir diesen Mist erzählt?

Antwort von Littlecreek am 28.07.2012, 12:22 Uhr

natürlich kann dir bei einem geringfügigen Job nicht gekündigt werden wenn du schwanger bist. Außer es war Schwarzarbeit
Ich hab im Januar entbunden und bin immer noch angestellt. Ist ein geringfügiger Job, den ich abends gemacht habe. Ich war seit der 6. Ssw zu Hause, weil Schwangere nach 20 Uhr nicht mehr arbeiten dürfen und hab bis zum Mutterschutz ganz normal mein Gehalt bekommen. Wenn der Kleine 3 ist, lass ich mir noch meinen Resturlaub auszahlen und dann werde ich von mir aus kündigen, da wir der Meinung sind, dass ich bis der Kleine die Grundschule hinter sich hat nicht arbeiten gehe.

LG

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so

Antwort von veralynn am 28.07.2012, 12:23 Uhr

hab ihr nun gesagt, sie könne feierabend machen, wenn alle abreisezimmer gemacht sind, die zimmer der "bleibenden" gäste können die anderen zwei noch fertig machen. morgen will ich sie fit und leistungsähig, pünktlich hier bei der arbeit haben und ich akzeptiere kein früheres nachhause gehen mehr.

v.

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RamadaN

Antwort von Port am 28.07.2012, 12:24 Uhr

Ramadan

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Re: so

Antwort von Littlecreek am 28.07.2012, 12:24 Uhr

Damit hast du vollkommen Recht!!!

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besser "als wie" ramdamdams

Antwort von 32+4 am 28.07.2012, 12:25 Uhr

.

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port

Antwort von veralynn am 28.07.2012, 12:25 Uhr

ja, ich weiss. hab mir auf dem heimweg überlegt, dass es doch eher einen n hat am ende anstatt ein m...... war mir unsicher.

danke

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Wo schon das Grundgesetz hergenommen wird...

Antwort von Ralph am 28.07.2012, 12:27 Uhr

Die deutsche Verfassung spricht da eine sehr deutliche Sprache:

Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz:

"Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt."

SOWEIT ER NICHT DIE RECHTE ANDERER VERLETZT...

Der Arbeitgeber muß - eventuell - eineen Raum, eine Nisch o.ä. vorhalten, damit kurz am Tage das gebet gen Mekka verrichtet werden kann. Aber, er ist nicht verpflichtet, die Religionsausübung finanziell dergestalt zu sponsern, indem er ramadanbedingte Arbeitsausfälle hinnehmen muß. Dann soll diese Frau halt für den Ramadan ihren Jahresurlaub hernehmen.

Ich denke nicht, daß das Recht auf freie Religionsausübung mehr wiegt als die Pflicht, im Rahmen des Arbeitsvertrages seine Arbeitskraft voll und ganz zur Verfügung zu stellen.

Der Vergleich mit Schwangerschaften hinkt, weil es allein dazu jede Menge gesetzliche Regelungen gibt - jedenfals in Deutschland.

Ralph

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Re: wer hat dir diesen Mist erzählt?

Antwort von Morle 79 am 28.07.2012, 12:27 Uhr

Alles klar, so aufgeklärt war ich nich.... is ja toll.......

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Re: port

Antwort von Port am 28.07.2012, 12:29 Uhr

War nicht böse gemeint, aber das tut mir in den Augen weh!

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Re: port

Antwort von veralynn am 28.07.2012, 12:30 Uhr

hab ich auch nicht so aufgefasst. ich fand es auch komisch, war mir aber, wie gesagt, unsicher......

jetzt weiss ich es.

v.

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Re: so

Antwort von Spinat am 28.07.2012, 12:30 Uhr

Da hast du Recht.

Mir ist soeben noch eingefallen, dass ich noch eine gute Freundin habe, die sehr religiös ist. Sie macht 5 Gebete am Tag (wobei sie die Gebete zusammenfässt damit sie nicht in die Arbeitszeit fallen), sie fastet auch.
Sie hat eine hohe Position bei einem großen Konzern und arbeitet sehr viel mit viel Verantwortung. Und ihr würde niemals einfallen blau zu machen.
Wo ein Wille da ein Weg ;)

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Re: Wo schon das Grundgesetz hergenommen wird...

Antwort von Littlecreek am 28.07.2012, 12:31 Uhr

Sag ich doch - wär ja noch schöner!!!
Ich bin schon auch für Religionsfreiheit, aber nicht auf Kosten anderer.

LG

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ralph

Antwort von veralynn am 28.07.2012, 12:32 Uhr

in einem hotel kann keiner seinen jahresurlaub in der 5 monate dauernden hochsaison nehmen. das geht nicht. sie können in der nebensaison uralub nehmen, das wissen auch alle, die in der gastronomie arbeiten. wir arbeitgeber arbeiten 10.5 monate im jahr ohne urlaub durch und das mit nur einem tag frei, das kann man von einem mitarbeiter natürlich nicht verlangen.

v.

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Re: ralph

Antwort von Osterhase246 am 28.07.2012, 12:40 Uhr

und dass sie da keinen urlaub nehmen darf hast du ihr ja sicher bei vertragsabschluss gesagt...bzw vertraglich festgehalten.

für mich wäre das auch eine glasklare sache....

keine leistung aus selbstverschulden (egal warum) = kündigung

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Re: veralynn

Antwort von guinan am 28.07.2012, 13:07 Uhr

Habt Ihr in der Schweiz so etwas wie hier in Ö die Wirtschaftskammer? (http://portal.wko.at/wk/startseite.wk)
Diese ist die Vertretung der Arbeitgeber. Da kann man genau solche rechtlichen Fragen abklären.

Rein moralisch würde ich sagen, dass dieses Verhalten deiner Arbeitnehmerin unmöglich ist und sie gekündigt werden soll. Rechtlich weiß ich es nicht.
Schau das du einen guten Ansprechpartner bekommst, bevor Du und Dein Hotel schlechte Schlagzeilen bekommen!

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Komischer Thread...schade, dass keine Muslima mitdiskutiert ;-(

Antwort von Mutti69 am 28.07.2012, 13:19 Uhr

Irgendwie scheint hier jeder der Meinung zu sein, eine Muslima, ein Mulsime ist in der Zeit des Ramadan nicht voll leistungsfähig?! Wie kommt ihr darauf?

Es darf gegessen und Getrunken werden, aber erst zu einer bestimmten Zeit und so braucht kein Gläubiger des Hunger- oder Dursttodes zu sterben.

Wenn nun das Zimmermädchen Kreislaufprobleme hat, dann könnte das ja auch an der Hitze liegen oder vielleicht ist sie ja auch schwanger?

Ich entnehme dem AP lediglich, dass die Mitarbeiterin aus welchen Grund auch immer KRANK ist und wer KRANK ist, gehört nach Hause und nicht auf die Arbeit!

LG

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Äußerst gewagt,

Antwort von Mutti69 am 28.07.2012, 13:23 Uhr

dass DU glaubst als Nichtmedizinerin erkennen zu können, ob ihr "Zustand" und ihre "Leistungseinbuße" tatsächlich duch den Umstand des Ramadan hervorgerufen wird!

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mutti

Antwort von veralynn am 28.07.2012, 13:26 Uhr

es ist nicht gewagt, denn sie sagte es mir. sie habe mühe mit der umstellung, gerade auch, weil es so heiss ist und sie kein wasser trinkt tagsüber. der zimmerfrauenjob ist ein knochenjob!!! schwanger ist sie def. nicht, dafür ist sie um einiges zu alt

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Re: Mutti

Antwort von guinan am 28.07.2012, 13:39 Uhr

Das stimmt ans sich, aber, wenn jemand in der Arbeit über Kreislaufprobleme, etc. klagt, gibt man der Person erst einmal etwas zu trinken, da es oft an Flüssigkeitsmangel liegt (Erfahrungswert).
Wenn sie krank ist, dann gehört sie natürlich nach Hause und muss sich auskurieren!
Damit jemand in den Krankenstand gehen kann, muss die Person erst mal zum Arzt, der eine Krankheit feststellen muss. Hier in Ö muss man teilweise schon am ersten Tag der Krankheit eine ärztliche Krankmeldung bringen!
Ich lese aus dem AP, dass es wahrscheinlich um Flüssigkeitsmangel geht und die betreffende Person nach Hause will, nicht zum Arzt.

Was würde wohl einem nicht muslimischen Arbeitnehmer blühen, wenn er sich so verhält?

Also auch andersherum wird ein Schuh daraus!

WICHTIG: Ich bin für Religionsfreiheit in dem Rahmen, dass die Ausübung der Religion KEINE anderen Personen beeinträchtigt! Also, wenn es "nur" am Flüssigkeitsmangel liegt und die Arbeitnehmerin sich aufgrund ihrer Religion weigert, etwas dagegen zu tun, ist das eine eindeutige Beeinträchtigung anderer Personen!
Wenn sie krank ist, dann ist das vom Arbeitgeber und den Kollegen dementsprechend zu akzeptieren!

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Es ist ein Bedürfnis des Menschen Beschwerden und Erkrankungen ursächlich

Antwort von Mutti69 am 28.07.2012, 13:43 Uhr

einzuordnen!

Sie hat dir gegenüber geäußert, es gehe ihr "mies, sie sei müde, ihr sei Schwindelig, sie habe Kopfschmerzen".
Könnte ja auch eine sich anbahnende Erkältungskrankheit sein?

Die Frau ist krank, aus welchem Grund auch immer!

Natürlich musst du sie dazu anhalten, sich so zu verhalten, dass ihre Leistungsfähigkeit und Gesundheit duch den Umstand des Ramadan nicht negativ beeinflußt wird...aber ehrlich, du hättest sie sofort nach Hause schicken müssen, die Frau ist KRANK!

Wie hättest du dich verhalten, wenn es eine deutsche oder auch schweitzerische Mitarbeiterin gewesen wäre, die just über diese Beschwerden geklagt hätte und gefragt hätte, ob sie wegen einer Krankheit nach hause gehen dürfte?

LG

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Re: Komischer Thread...schade, dass keine Muslima mitdiskutiert ;-(

Antwort von Port am 28.07.2012, 13:47 Uhr

Zitat aus Tante Wiki: "Schwangere Frauen und Kranke sowie Kinder (= Menschen vor der Pubertät) sind zum Fasten nicht verpflichtet."

Meines Wissens nach gilt das außerdem für alte und gebrechliche Menschen.

Die Dame ist krank, egal, ob das nun durch das Fasten ausgelöst wird oder nicht. Schlußfolgerung: Krank = Erlaubnis zum essen und trinken!

Vielleicht kommt man ihr so bei!

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@ Mutti

Antwort von Milia80 am 28.07.2012, 13:47 Uhr

wenn sie krank ist soll sie zum arzt gehen und damit ist die sache dann erledigt.

wen nsie es nicht tut ist sie nciht krank und wenn es ihr dann abends besser geht nach essen/trinken ist doch die sache erklärt.

sie selber hat doch anscheinend darauf hingewiesen dass das der grund ist.

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Wenn sie krank ist...

Antwort von Port am 28.07.2012, 13:54 Uhr

... egal warum, darf sie das Fasten brechen (siehe mein Posting unten). Vielleicht geht es ihr ja dann auf wundersame Weise besser...

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@guinan

Antwort von Mutti69 am 28.07.2012, 13:58 Uhr

* Also, wenn es "nur" am Flüssigkeitsmangel liegt und die Arbeitnehmerin sich aufgrund ihrer Religion weigert, etwas dagegen zu tun, ist das eine eindeutige Beeinträchtigung anderer Personen!
Wenn sie krank ist, dann ist das vom Arbeitgeber und den Kollegen dementsprechend zu akzeptieren!*

Ja, da stimme ich dir voll zu!

Ich finde es nur unsäglich schwer aus der Ferne festzulegen, ob es wirklich ein fastenbedigtes Problem ist oder doch einfach ein Umstand einer Erkrankung an sich.

Und in der Tat, kranke, schwache und schwangere Personen MÜSSEN nicht fasten.

Auch nach meiner Interpretation - die aber nur laienhaft ist - dürfte die Mitarbeiterin etwas trinken um den Zustand zu verbessern (ich glaube aber sie müsste diesen Tag des krankheitsbedingten Fastenbrechens hinten dran hängen?).

LG

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İch bin moslem...

Antwort von Tülin86 am 28.07.2012, 13:59 Uhr

&4;ch find euch richtig rassistisch und unverständnisvoll. Wir sind freie Menschen. Weil wir im christlichen Land leben, müssen wir uns nicht an euch anpassen.
Wenn christen in muslimische Länder reisen, verlangen wir ja auch nicht das die sich an uns anpassen. Was ist das für eine Einstellung??
Ich habe auch zur fasten Zeit gearbeitet, mir gings auch teilweise nicht gut aber mein AG ist nicht so wie du gewesen, gott sei dank.. Er hat mich sofort nach hause geschickt noch dazu 2 Tage frei gegeben und nicht von meinem Urlaub abgezogen.
Was machst du wenn ein anderer Arbeiter krank wird? Kündigst du den auch gleich oder drückst du ein Auge zu weil er/sie christ ist.

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Re: Komischer Thread...schade, dass keine Muslima mitdiskutiert ;-(

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 13:59 Uhr

darüber kann man lange diskutieren...hab auch im hotel gearbeitet und unsere zimmermädchen waren auch überwiegend muslima....ist bei uns leider auch so gewesen das immer zu der fastenzeit die arbeit sehr gelitten hat ob durch krankheitsfälle oder teilweise hat auch die kraft gefehlt (fehlende flüssigkeitszufuhr)die arbeit in der art und weise auszuführen wie es erwartet wird....

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Re tülin

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 14:02 Uhr

und genau das ist es....solche menschen wie du bringen die deutschen in deutschland dazu nicht mehr frei ihre meinung äußern zu können....ich bin sicher nicht rassistisch meine tochter ist auch halb türkin und ich bin halb russin mein freund ist italiener....finde es traurig wie du urteilst....und den ersten satz finde ich unter aller kananone

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Ach, herrje...bei deinen Aussagen kommt meine neutrale Einstellung aber mal ganz schnell

Antwort von Mutti69 am 28.07.2012, 14:02 Uhr

in's wanken!

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tülin

Antwort von Milia80 am 28.07.2012, 14:02 Uhr

ein christ bekommt auch nicht sonntags frei um zu kirche zu gehen, oder seine feiertage wenn er im anderen land lebt frei.

es sagt doch niemand etwas gegen fasten.

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Re: Ach, herrje...bei deinen Aussagen kommt meine neutrale Einstellung aber mal ganz schnell

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 14:04 Uhr

meinste mich?

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Neiiiiiiiin, natürlich nicht!

Antwort von Mutti69 am 28.07.2012, 14:07 Uhr

Steht doch unter dem Beitrag von T.

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Re: Neiiiiiiiin, natürlich nicht!

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 14:08 Uhr

nein unter meinem mutti .-)

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Re: Re tülin

Antwort von Tülin86 am 28.07.2012, 14:08 Uhr

Du findest mein 1. Satz unter aller Kanone.
Ich finde fast alles was ihr schreibt unter aller Kanone. Ihr könnt schon eure Meinungen äußern aber das wir uns anpassen MÜSSEN weil wir hier leben. Sowas bringt mich auf 180.
Die Frau ist gläubig. Fasten ist eine Bedingung, also muss sie es machen, solange sie nicht chronisch krank ist oder schwanger etc.

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Re: Neiiiiiiiin, natürlich nicht!

Antwort von Mutti69 am 28.07.2012, 14:09 Uhr

Nein, er ist nicht "eingeschoben".

Es geht nicht danach wer in der Zeile direkt drüber steht, sondern die "vertikale Spalte" ist maßgebend! ;-)

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Re: Re tülin

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 14:12 Uhr

ja definitiv.....nein wir können unsere meinung eben nicht äußern...man sieht ja wie du darauf reagierst...!!!
du lebst in deutschland also hast du dich anzupassen...genauso wie ich mich in anderen ländern anpassen muss
genauso wie ich mich überall in jeder lebenssituation an alles anpassen muss.....das ist auch völlig ok wenn man gläubig ist...aber die bedingung in einem arbeitsvertrag sind auch ganz klar!!!
und wenn dein arbeitgeber so verständnissvoll ist freut mcih das für dich aber in deutschland hast du nicht das recht aus religiösen bewegründen der arbeit fern zu bleiben

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Re: Neiiiiiiiin, natürlich nicht!

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 14:13 Uhr

oohhhh upppss wieder was dazu gelernt danke mutti.....bin aber trotzdem sprachlos

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Re: İch bin moslem...

Antwort von Reni+Lena am 28.07.2012, 14:13 Uhr

Du hast ja nen totallen Knall, sorry.

Wenn ein anderer Arbeitnehmer mit Absicht seine gesundheit ruiniert so dass er nicht Arbeitsfaähig ist...dann hat da auch keiner verständniss dafür.

Das ist nichts anderes!
Bei Hitze hat man nunmal zu trinken weil es sonst dem Körper schadet. mach man das nicht verschuldet man das Kranksein selber. Wenn das daheim in den eigenen 4 Wänden passiert ist das privatsache. Wenn aber andere dafür zahlen und doppelt arbeiten müssen ist das nicht akzeptabel.

Achja...Wenn Christen in Muslimische länder reisen etc....
ich möchte den Arbeitgeber in einem muslimischen Land sehen der es tollerieren würde, wenn ich aufgrund meiner religion einen Monat in der hauptarbeitszeit mich nur auf den Knieen rutschend fortbewegen...
Lustig, neee!!!! Man stelle sich vor: Köchen rutscht 4 Wochen lang demütig auf Knien durch die Küche...
bestimmt sehr effektiv. Dass die Gäste in der zeit ihr essen nicht ordentlöich bekommen ist ja scheißegal..ist schließlich ihre religion...
nene..so einfach ist es nicht.

Wer hier lebt und arbeitet kann machen was er will..aber so dass keinem anderen ein Schaden entsteht. und hier entsteht def. Schaden.

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Re: tülin

Antwort von Tülin86 am 28.07.2012, 14:14 Uhr

Wir kriegen auch nicht frei wenn muslimische feiertage sind. Entweder wird es vom Urlaub abgezogen oder es wird gearbeitet..
Ausserdem arbeiten die meisten hier Sonntags eh nicht. Also kann man schon zur Kirche gehen...

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Re: Re tülin

Antwort von Mutti69 am 28.07.2012, 14:14 Uhr

Schätzelein,

es geht hier nicht um dein Recht deiner Religion nachzukommen! DAS will hier niemand in Abrede stellen.

ABER: wer in Deutschland arbeitet, der unterschreibt einen Arbeitsvertrag. Darin sind bestimmte Rahmenbedingungen festgelegt und letztlich erhält ein Arbeitnehmer Geld für seine Leistung.

Er erhält Geld für seine Leistung und NICHT für seinen AUSFALL aufgrund seiner Glaubensauslegung.

ICH war es, die sich die Mitdiskussion einer Muslima in diesem Thread gewünscht hat, aber bei solchen bornierten und *Wort-im-Mund-rumdrehenden-Aussagen* bereue ich es zu tiefst!

LG

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Re: İch bin moslem...

Antwort von anbin39 am 28.07.2012, 14:16 Uhr

Du lebst in einem christlichen Land daß alle Annehmlichkeiten zahlen darf aber ansonsten die Klappe halten soll. Ansonsten wird Rassismus geschrien. Sehr tolerant. Respekt.
Mein Partner hat muslimische Kollegen. Welche zu Ramadanzeiten viele Fehler machen die er ausbügeln darf. Mein Partner akzeptiert das. Hat aber nur geringes Verständnis für die Mehrarbeit die die Kollegen fabrizieren weil sie müde und hungrig sind.

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Re: tülin

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 14:17 Uhr

die meißten arbeiten sonntags nicht...aber viele....unetranderem musste ich sonntags auch arbeiten gastronomie/hotellerie

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Tülin86 am 28.07.2012, 14:30 Uhr

Nachdem Krieg wollte Deutschland billige Arbeiter haben, also Ausländer. Damit die für euch alles schufften können. Und jetzt meckert ihr über uns, über unsere Religion. Wenn ich faste, dann faste ich. Das kann jedem schei.. egal sein. Ob es mir gut geht oder nicht ist auch mein Problem.
Ehrlich wenn ich so ein AG hätte würde ich zum Arzt gehen und mich den ganzen Ramadan krank schreiben lassen. Dann kann er blöd schauen wie er zurecht kommt.

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Tülin

Antwort von anbin39 am 28.07.2012, 14:35 Uhr

Du kannst keinen Respekt und Toleranz verlangen wenn Du das nicht selber lebst. Und über Deine rassistischen Äußerungen nachdenken. Immer schlecht die Hand zu beißen die einem im finanziellen Notfall den Arsch pudert.

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Port am 28.07.2012, 14:37 Uhr

Deine Einstellung finde ich zum würgen. Ich möchte gern mal den Arzt sehen, der Dich einen Monat lang krank schreibt, weil Ramadan ist. Wie wäre es mit untentgeltlicher Freistellung? Das wäre konsequent und fair!

Und ob es Dir gut geht oder nicht, wenn Du absichtlich einen Zustand herbeiführst, der Dich arbeitsunfähig macht, ist eben nicht allein Dein Problem.

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Reni+Lena am 28.07.2012, 14:38 Uhr

Wir haben aber keinen krieg mehr..du kannst also gerne wieder gehen:)

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 14:39 Uhr

aber dafür kann unsere generation nichts mehr was im krieg passiert ist ist schlimm und ekelhaft....aber die deutschen können doch heute nicht mehr für die fehler von vor 60 jahren verantwortlich gemacht werden...das du deiner religion treu bist ist doch schön und niemand sagt das es anders sein soll aber 1. mit der aussage am ende das du dich dann krankschreiben lassen würdest...und dann wird sich beschwert das in betrieb az ungern muslime eingestellt werden...aber nein wir sind dann rassistisch!!!
2.einfach wahllos leute zu beschuldigen das sie rassistisch sind weil sie nicht deiner meinung sind ist übel....verleugnung....auch eine straftat

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Tülin86 am 28.07.2012, 14:39 Uhr

Keine Sorge. Wer sucht der findet...

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Tülin86 am 28.07.2012, 14:40 Uhr

Das entscheidest bestimmt nicht du... Also halt dein Mund..

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 14:44 Uhr

auch etwas arghh ausgedrückt meine liebe...darum geht es auch nicht....die einstellung die tülin den thema gegenüber hat ist sehr seltsam....habe sehr viele muslimische freunde...und die sehen es genauso wie ich...das thema hatten wir witziger weise auch gestern erst

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Reni+Lena am 28.07.2012, 14:44 Uhr


Eindeutiger Vollschaden:)

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Port am 28.07.2012, 14:46 Uhr

Mit dieser Aussage und den voherigen disqualifizierst Du Dich selbst.

Und ich wage zu bemerken, dass Leute wie Du mit verantwortlich sind für die Vorurteile, die leider gegen Ausländer hierzulande herrschen. Du bist einfach doof, dass Du mit Deinen Aussagen die Vorurteile auch noch schürst.

Und nun sage nicht, ich hätte was gegen Ausländer. Das stimmt definitiv nicht.

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Tülin86 am 28.07.2012, 14:47 Uhr

Jeder Mensch ist anders, jeder denkt anders. Ob muslime oder christ.

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Reni+Lena am 28.07.2012, 14:49 Uhr

auf solche menschen kann ich verzichten. Sowohl im Freundes und bekanntenkreis als auch in meinem Umfeld und in meinem land.

Vor allem diese hohle geschwätz geht mir auf den Zeiger. Vor 60 jahren war sie bestimmt nicht als Arbeiter da..quakt nur nach was sie vorgesagt bekommt. Null Hirn...
Wurde damals ja keiner gezwungen zu kommen und auch keiner gezwungen zu bleiben. Wer also gehen will..bitteschön...
Um viele wäre es schade...um solche Exemplare bestimmt nicht. Wobei das aber weniger mit Religion und Ramadam zu tun hat sondern viel eher mit Hirn und Charakter.

Byby Tülin...

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von kaathhi am 28.07.2012, 14:49 Uhr

ja genau aber du beschimpst uns als rassisten wenn wir unsere meinung habe

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von anbin39 am 28.07.2012, 14:54 Uhr

Hirn täte auch Dir gut. Damals kamen viele Ausländer nach D weil sie keine andere Möglichkeit sahen. Sie waren bettelarm und das war die einzige Chance eine Zukunft aufzubauen. Und sie sind nicht nur mit offenen Armen aufgenommen worden. Im Gegenteil.

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von Reni+Lena am 28.07.2012, 15:01 Uhr

das ändert nichts an der Tatsache dass keiner gezwungen wurde. Sie stellt es so hin, dass die Ausl. Arbeiter Deutschland einen Gefallen taten indem sie kamen.
genauso war es nämlich nicht, wie du ja gerade auch so schön festgestellt hast.Es war eine Symbiose. Die Ausländer waren froh weil sie eine zukunft hatten und D war froh, weil es Arbeiter waren.
Dewegen kreide ich ihr das blöde Nachgebrabble an das sie von irgendeinem Opa hat der vermutlich damals froh war eine Arbeit gefunden zu haben.

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bei aussagen wie der deinen muss sich niemand wundern wenn andere eingestellt werden

Antwort von Milia80 am 28.07.2012, 15:25 Uhr

die kein ramadan haben

dann lass ich mich halt mal einen monat krank schreiben...bei mir würdest du nach deiner "genesung" nicht mehr lange arbeiten... doof sind die leute hier auch nicht.

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Re: wie tolerant muss ein arbeitgeber sein

Antwort von 3Wunder am 28.07.2012, 21:01 Uhr

Na da platz mir doch die Hutschnurr....erstmal nach deutschland kommen...sich den Hintern mit Geld voll pumpen lassen damit man sich auch was aufbauen kann...aber sich dann NICHT anpassen wollen...HAMMER!!

Reicht man den kleinen Finger...nehmen sie gleich die ganze Hand.

Wenn man unzufrieden ist in Deutschland und sich auch nicht anpassen will...sollte man wieder gehen. Wenn ich mich in einem anderen Land auch nicht anpassen wollen würde...wäre ich wahrscheinlich ganz schnell weg.

Aber manche haben es hier einfach zu gut..klar will man dann nicht weg..hier hat man ja alles...echt zum ko.....!!


Und das beste: Dann auch noch sagen Deutsche sind sch....!


ne ne..da fällt mir nix merh ein zu.

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