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Geschrieben von Berlin! am 14.01.2021, 19:30 Uhr

Was ihr vergesst

Die Ärztin hat eine Schweigepflicht. Auch bei noch nicht volljährigen Personen!
Ganz allgemein gilt: ist die Patientin mindestens 15, hat die Ärztin Schweigepflicht. Diese ist umfassend und gilt auch den Eltern der Minderjährigen Patientin gegenüber!

Wenn die Tochter nicht will, dass die Ärztin der Mutter irgendwas sagt oder das die Mutter dabei ist, muß sich die Ärztin daran halten.

 
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