Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Dreikindmama am 20.07.2012, 8:30 Uhr

Wandertag bei 8. Klässlern

Ich habe mal eine Frage an euch und würde gerne eure Meinung dazu hören:

Müssen bei einem Wandertag von der Schule aus die Lehrer mit den Klassen mitlaufen oder dürfen sie die Kinder zu Fuß losschicken (Grillplatz ca. eine gute Stunde Fußweg entfernt) und selbst mit dem Auto dorthin fahren, sprich es war kein einziger Lehrer bei der Schülergruppe dabei. Ebenso beim Rückweg. Es handelt sich dabei um Schüler im Alter von 14 - 16 Jahre.

Gruß

Sylvia

 
16 Antworten:

Re: Wandertag bei 8. Klässlern

Antwort von mozipan am 20.07.2012, 8:32 Uhr

Ob sie dürfen, weiß ich jetzt konkret nicht aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das erlaubt ist.

Ich habe das so auch noch nicht erlebt. Wenigstens ein Lehrer war bei sowas mit dabei.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wandertag bei 8. Klässlern

Antwort von nest84 am 20.07.2012, 8:34 Uhr

Ich würd sagen: Nein! und meine das fällt unter Verletzung der Aufsichtspflicht!?!?
Sicher bin ich mir aber nicht!


LG

PS was sind das denn für faule Lehrer? Oder warum sind die nicht mitgelaufen?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wandertag bei 8. Klässlern

Antwort von nilo1988 am 20.07.2012, 8:43 Uhr

Schwierig.

Aber da in dem Alter Schüler z.B. auch alleine zur Turnhalle, wenn die sich nicht auf dem Schulgelände befindet, gehen, halte ich es durchaus für "normal" und "okay".
ggf. bereiten die Leherer dort auch was vor und so manche Sachen müssen dort hin transportiert werden.

Ich denke, da sozusagen der "Unterricht" zum Grillplatz verlagert wurde, gehört es mit zum Schulweg. Den Schüler nunmal alleine bestreiten können.

Was anderes wäre es, wenn man den Schülern nicht vertrauen kann. Dann MUSS eine Aufsichtsperson mit.

Wie weit ist denn 1 Stunde Fußweg für dich?
Für mich wäre das eine Entfernung von 6 Kilometer.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

aufsicht muss

Antwort von biggi71 am 20.07.2012, 8:49 Uhr

gewährleistet sein (ich kann mcih jetzt aber auch arg täuschen.....?)

SchUG § 51 Abs. 3

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

nachtrag:

Antwort von biggi71 am 20.07.2012, 8:51 Uhr

nochmal nachgelesen.
"Die Aufsichtspflicht gehört zu den Dienstpflichten von Lehrern und Lehrerinnen. Wird die Dienstpflicht schuldhaft verletzt, hat dies disziplinarrechtliche Folgen (vgl. Aufsichtserlass). Insbesondere bei Schülerunfällen (z.B. fahrlässige Körperverletzung) können in Zusammenhang mit der Verletzung der Aufsichtspflicht auch die Bestimmun- gen des Strafgesetzes wirksam werden"


lg

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@nilo

Antwort von Dreikindmama am 20.07.2012, 8:54 Uhr

Die Entfernung beträgt ca. 8 km.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Sprechen wir hier vom Ösiland?

Antwort von nilo1988 am 20.07.2012, 8:59 Uhr

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wie gesagt, es kommt drauf an...

Antwort von nilo1988 am 20.07.2012, 9:05 Uhr

...eine Aufsichtspflicht für Lehrer besteht eben auch nur räumlich Begrenzt. Da wäre eben die Frage, wie das im Vorfeld von der Schulleitung festgelegt wurde...

Also zählt der Marsch (übrigens 8 Kilometer läuft man in mehr als einer Stunde... ein Durchschnittsmensch läuft 5km/h) schon zum Wandertag, oder zählt er eben noch zum Schulweg.

Aber jedes Bundesland hat da ein anderen Maßstab.

Ich hätte hier das Sächsische Schulgesetz mit Praxiskommentar zur Hand... (dort steht eben auch drin, dass die Aufsichtspflicht räumlich Begrenzt ist) aber in einem anderen Bundesland kann es auch schon ganz anders sein.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie gesagt, es kommt drauf an...

Antwort von nest84 am 20.07.2012, 9:10 Uhr

Also ich geh mal davon aus, dass die Schüler gemeinsam von der Schule zum Grillplatz gegangen sind und dann gehört es zum Wandertag und die Lehrer haben dann eine Aufsichtspflicht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie gesagt, es kommt drauf an...

Antwort von Dreikindmama am 20.07.2012, 9:10 Uhr

Ich habe ja geschrieben, ein Fußmarsch von einer guten Stunden, sprich mehr als eine Stunde.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Sprechen wir hier vom Ösiland?

Antwort von Dreikindmama am 20.07.2012, 9:11 Uhr

nein, von Deutschland

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wie gesagt, es kommt drauf an...

Antwort von nilo1988 am 20.07.2012, 9:16 Uhr

Hm... hm...

Man betrachte auch noch dazu das Alter. Mit 14 besteht zwar auch die Aufsichtspflicht, aber rein theoretisch reicht auch eine vorherige Belehrung aus um dem "Schutz vor Gefahren" nachzukommen.

Wenn du arge Bedenken hast, frag in der Schule nach, wie es geregelt wurde und bei Unstimmigkeiten wende dich z.B. ans zuständige Kultusministerium zwecks Gesetzeslage. (Okay, vorher wäre ein klärendes Gespräch mit den zuständigen Lehrern sicherlich nicht verkehrt. Man kennt ja oft nur eine Sichtweise auf die Dinge.)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Aber wir wissen nicht, was im Vorfeld dazu dort gesagt wurde.

Antwort von nilo1988 am 20.07.2012, 9:18 Uhr

Es KÖNNTE ja auch sein, dass sich die Schüler an der Schule trafen, damit nicht jeder alleine loslaufen muss... aber der "Unterricht" eben erst am Grillplatz anfängt und somit auch die Aufsichtspflicht.

Ach, da zählen so viele Faktoren mit rein, die wir als Ausenstehende nicht wissen...

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Wir haben uns immer vor Ort getroffen..

Antwort von Mami-Franzi19 am 20.07.2012, 9:26 Uhr

In der Oberschule haben wir uns immer direkt dort getroffen wo wir hinwollten, ausser es war etwas weiter Weg (1 Stunde mit den öffentlichen)

in der 8. klasse sind wir auch immer allein zur sporthalle durchs halbe dorf.

find das in dem alter eig ok

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

In Hessen

Antwort von Schräubchen am 20.07.2012, 10:46 Uhr

darf man eine Schülergruppe durchaus zu einem Ort bestellen, der im gewohnten Bereich der Schüler liegt. Ab 8. Klasse ist das im Schulgesetz auch etwas lockerer gehandhabt.

Bei uns würde das bedeuten, dass man die Schüler zum Bahnhof oder zum Schwimmbad laufen lassen könnte, ohne dass sie beaufsichtigt sind. Das sind so 2km. So wie sie ja auch in Gruppen durch Städte laufen dürfen.

Allerdings würden wir hier nicht damit durchkommen, einen Marsch von 6 km auf diese Weise allein durchzuführen. Da hätte schon jemand dabei sein müssen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wandertag bei 8. Klässlern

Antwort von snow-fee am 20.07.2012, 11:59 Uhr

Hallo,

wir wohnen zwar in Berlin, aber ab der 7. Klasse kann man die Treffpunkten in Berlin frei wählen. Wir wohnen im Berliner Norden und es kam schon vor, das ein Treffpunkt in Berlin Kreuzberg, Mitte, etc. angegeben war.

Die Kinder sollen ab der 7. Klasse selbständig werden. Daher sollen sie auch lernen sich selbst von A nach B zu bringen.

LG

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.