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Geschrieben von Philo am 11.01.2020, 21:09 Uhr

Wahlhelfer

Hallo,
ich habe heute die (Zwangs-)Berufung zum Wahlhelfer für die Kommunalwahl im März bekommen.
Sonntag ist kein Problem, das mache ich (gerne), problematisch ist der Montag, an dem ab 8:00 Uhr den ganzen Tag gezählt werden soll (München Stadt...).
Ich habe montags eine Kinderbetreuung von 8:00 - 11:15 Uhr, also während der vier Stunden Schule, kann somit nach Abzug der Fahrzeit zum / vom Wahllokal von 8:30 - 10:45 zählen helfen.
Bin ich verpflichtet, den ganzen Montag anwesend zu sein? Kann ich Widerspruch gegen die Berufung einlegen? Hat diese Aussicht auf Erfolg?
Mein Mann ist nicht da, Großeltern, Onkel, Tanten oder sonstige Verwandte haben wir nicht vor Ort, die an dem Tag die Kinder betreuen können (bzw. 200 km fahren müssten).
LG, Philo

 
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