Geschrieben von Philo am 11.01.2020, 21:09 Uhr |
Wahlhelfer
Hallo,
ich habe heute die (Zwangs-)Berufung zum Wahlhelfer für die Kommunalwahl im März bekommen.
Sonntag ist kein Problem, das mache ich (gerne), problematisch ist der Montag, an dem ab 8:00 Uhr den ganzen Tag gezählt werden soll (München Stadt...).
Ich habe montags eine Kinderbetreuung von 8:00 - 11:15 Uhr, also während der vier Stunden Schule, kann somit nach Abzug der Fahrzeit zum / vom Wahllokal von 8:30 - 10:45 zählen helfen.
Bin ich verpflichtet, den ganzen Montag anwesend zu sein? Kann ich Widerspruch gegen die Berufung einlegen? Hat diese Aussicht auf Erfolg?
Mein Mann ist nicht da, Großeltern, Onkel, Tanten oder sonstige Verwandte haben wir nicht vor Ort, die an dem Tag die Kinder betreuen können (bzw. 200 km fahren müssten).
LG, Philo
Re: Wahlhelfer
Antwort von Kater Keks am 11.01.2020, 21:24 Uhr
Ich war schon oft Wahlhelfer, aber noch nie zwei Tage hintereinander. Wir zählen im Wahllokal immer sofort nach Schließung aus und geben die Stimmen durch, wenn ich Vorsitzender bin, muss ich das alles danach noch ins Rathaus bringen....auch wenn es mitunter sehr spät werden kann, ist alles am Sonntag erledigt.
Re: Wahlhelfer
Antwort von malini am 11.01.2020, 21:31 Uhr
Es ist hier durchaus üblich, dass bei der Kommunalwahl erst am nächsten Tag ausgezählt wird, da es ja doch recht komplex ist.
@Philo: leider kann ich zu deinem Thema keinen helfenden Beitrag leisten, da ich in nem Dorf wohne, wo es durchaus am Wahlabend erledigt ist.
Re: Wahlhelfer
Antwort von bellis123 am 11.01.2020, 21:34 Uhr
Ist in der Einberufung keine Telefonnummer angegeben? Ich würde das Problem telefonisch schildern und Bescheid geben dass du erst 8:30 kommen kannst.
Re: Wahlhelfer
Antwort von Kater Keks am 11.01.2020, 21:36 Uhr
Ist das wirklich so viel umfangreicher als wenn Bundestagswahlen oder Wahlen zum Abgeordnetenhaus in Berlin sind?!
Re: Wahlhelfer
Antwort von HeyDu! am 11.01.2020, 21:56 Uhr
Bei uns reicht ein Anruf im Rathaus... und ja, man würde Dir für die Hilfe am Sonntag danken und Dich für Montag völlig problemlos als entschuldigt vermerken.
Drücke die Daumen, dass das in München auch so ist. Lg
Re: Wahlhelfer
Antwort von makkipakki am 11.01.2020, 21:58 Uhr
Ich habe dieses Jahr auch den Vorsitz gehabt bei der EU Wahl (1 Stimme), gleichzeitig mit Bürgerschaftswahl (3 Stimmen) und Bürgermeisterwahl (1 Stimme)... selbst bei einer Wahlbeteiligung von nur 45 % war ich am Montag morgen um vier Uhr erst vom Rathaus zurück. Gezählt haben wir bis 1 Uhr nachts...
Also ja, deutlich komplexer, auch in den Zählverfahren. Bei der Bürgerschaft gab es Zähllisten und ich musste vorne aufrufen an wen wie viele Stimmen gehen, also jeden einzelnen der weit über 1000 Zettel in die Hand nehmen und vorlesen...
Re: Wahlhelfer
Antwort von omagina am 11.01.2020, 21:59 Uhr
moin..du kannst ablehnen..mit plausibler Begründung kein Problem....hab ich beim letzten Mal auch gemacht da ich arbeiten mußte und es keinen Ersatz für mich gab..viel Erfolg..lg Regina
Re: Wahlhelfer
Antwort von HeyDu! am 11.01.2020, 22:00 Uhr
Ja, Landtagswahl, Bundestagswahl ca. 3 Stunden bis der Großteil erledigt ist, sofern sich keiner verzählt hat. Stadtratswahl durchaus bis 5 Uhr früh und später...
Zur letzten Stadtratswahl konnten wir vor Aufregung nicht schlafen, da war es 06:30 als das Ergebnis kam.
Stadt mit ca. 30.000 Einwohner.
Re: Wahlhelfer
Antwort von Kater Keks am 11.01.2020, 22:02 Uhr
Oh, okay.....und ich dachte, dass ist bei uns schon viel......
Re: Wahlhelfer
Antwort von Nynaeve2019 am 11.01.2020, 22:05 Uhr
Du kannst ein Wahlamt aus wichtigen Gründen ablehnen, Stillen und Kinderbetreuung gehört dazu.
Re: Wahlhelfer
Antwort von Charo258 am 11.01.2020, 22:35 Uhr
Kommunalwahl hier in Bayern saßen wir schonmal die ganze Nacht bis montag mittags. Aber du kannst aus wichtigem Grund der "Einberufung" widersprechen.
Re: Wahlhelfer
Antwort von drosera am 11.01.2020, 22:42 Uhr
Ja, mit panaschieren und akkumulieren wird es komplex. Bei der Kommunalwahl kann jeder Kandidat bis zu 3 Stimmen bekommen, bei Listenstimme muss fleißig durchgezählt und Modulo gerechnet werden. So ein Kreistag hat ja auch mal flott 60 Stimmen, die vergeben werden dürfen....
Und je nach Kommunalstruktur gibt es gleich mehrere Zettel: Gemeinderat, Bürgermeister, Ortsvorsteher, Ortsteilbeirat, Kreistag, ...ich war im Mai gut beschäftigt beim Ausfüllen.
Re: Wahlhelfer
Antwort von DK-Ursel am 11.01.2020, 22:48 Uhr
Hej!
Das weiß ich auch noch:
Je tiefer ni der Hierarchie (wenn ich das mal so sagen "darf"), umso komplizierter oder abendfüllender die Zählerei. Bundestag ist da wirklich easy.
Ich würde da auch anrufen ,denn selbst wenn Dir hier jemand was sagt, muß das weder bei Euch so gelten noch verbindlich für alle sein.
Und selbst wenn:
In speziellen Fällen gibt es sicher Lösungen, Ausnahmeregelungen, Kompormisse, Emtgegenkommen etc.
Viel Glück - Ursel, DK
Re: Wahlhelfer
Antwort von germanit1 am 12.01.2020, 10:26 Uhr
Hattest du nicht sogar ein Kind mit Foerderbedarf? Ich wuerde da einfach mal anrufen udn den Fall schildern.