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Geschrieben von Zweizahn am 03.02.2010, 13:57 Uhr

Vermieterpflichten-Mieterpflichten

Ich würde nicht über die Hausrat gehen. Meiner Meinung nach ist es Vermietersache, sich um den Balkon zu kümmern. Ebenso die Sache mit den Öfen ist Vermietersache. Nur wer einen ganz tollen Vermieter hat, der wird eine prompte Reaktion auf "Reklamationen" erwarten können. Also: schriftliche Mitteilung, was nicht in Ordnung ist, am günstigesten setzt man noch einen angemessenen Termin (je nachdem wie dringlich alles ist), bis zu dem man eine Lösung erbittet. Wenn nicht, Nachfrist setzen - am besten auch schriftlich, so ist man auf der sicheren Seite und mit Selbstabhilfe (auf Kosten des Vermieters) beim Balkon und Mietminderung (Nachtspeicheröfen - falls eure Wohnung zu kalt ist) bzw. Selbstabhilfe (wenn die Öfen ersetzt werden müssen bzw. eine Reparatur benötigen) drohen und auch reinschreiben ab wann man das tun wird, falls wieder keine Abhilfe durch den Vermieter geschaffen wird.
Ich glaube, dass es so legal sein müsste. Bei Unsicherheiten: beim Mieterverein vor Ort nachfragen, welche Rechte man als Mieter hat.
Nur mal ansprechen lohnt sich meistens nicht. Das geht bei den Vermietern zum einen Ohr rein, zum anderen wieder raus. Wir haben uns angewöhnt, alles schriftlich zu machen (ist ja nicht andauernd irgend ein Problem), auch aus Beweisgründen.

 
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