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von tinachen  am 04.09.2012, 10:42 Uhr

Vermieter läuft wieder im Garten rum.

Kriege gerade einen dicken Hals. Muss ich den Vermieter im Garten dulden. Er meint den Garten und vor allem die Seite an der Strasse mit den Parkbuchten sauberhalten zu müssen, obwohl ich vor einigen Wochen das gemacht habe.

 
12 Antworten:

Re: Vermieter läuft wieder im Garten rum.

Antwort von kaathhi am 04.09.2012, 10:43 Uhr

unangekündigt darf er nicht einfach das grundstück betreten

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Re: Vermieter läuft wieder im Garten rum.

Antwort von 32+4 am 04.09.2012, 10:45 Uhr

http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/web/ZDF.de/Volle-Kanne/2942414/21486082/5bb7d8/Mieter-oder-Vermieter-Wer-ist-der-Herr-im-Garten.html

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Grrrrrr....

Antwort von Mutti69 am 04.09.2012, 10:46 Uhr

Sorry, geht jetzt nicht im Speziellen gegen dich, aber ich denk halt:

WARUM SPRICHST DU IHN NICHT EINFACH AN und klärst es mit ihm direkt?!

LG

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Re: Vermieter läuft wieder im Garten rum.

Antwort von tinachen am 04.09.2012, 10:47 Uhr

Danke, denke ich auch. Vor einigen Jahren knipste er morgens um 8 die Knospen von der Rhodohecke ab und ich wunderte mich was da so knackt... Naja, bin ja nur Mieterin, aber auch schon 10,5 Jahre...

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vor einigen wochen

Antwort von 32+4 am 04.09.2012, 10:48 Uhr

bereits nach 2 wochen sprießt das unkraut bei uns..da muß wieder alle von vorne gemacht werden.

vielleicht hat er das ja gesehen bei euch?

sonst, siehe antwort oben

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Es ist ja auch die Frage, ob er im Garten direkt werkelt oder im Hecken-Außenbereich?

Antwort von Mutti69 am 04.09.2012, 10:51 Uhr

Wenn die Hecke, vielleicht auch der Rhododendron zur Außenhecke gehört, dann ist das quasie wie ein Zaun und DA kann die Sache dann schnell auch mal anders aussehen.

LG

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Re: Vermieter läuft wieder im Garten rum.

Antwort von tinachen am 04.09.2012, 10:51 Uhr

Danke.
Gerade kriecht er wieder im Garten rum, und sammelt die Blätter "unter" der Hecke hervor...Wenn es im Spass macht.

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Ähm, ich nehm schnell das überzählige E wieder mit und geh mal flott in meine

Antwort von Mutti69 am 04.09.2012, 10:53 Uhr

Abteilungsbesprechung.

P.S.: Unser Vermieter kümmert sich gottlob auch um die Außenhecke. Was ne blöde Arbeit, nicht auszudenken, wenn ICH das machen müsste!

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hatten wir auch und es war nichtmal der vermieter

Antwort von 32+4 am 04.09.2012, 10:53 Uhr

sondern der mann der tochter unserer vermieterin


(sorry, wollte auch mal so einen satz tippen )

der kroch die ganze zeit im garten rum. ist so einer, der mit der nagelschere seinen rasen stutzt!!!

nervig..aber hey..so gut sah mein vorgarten nie wieder aus :-)

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Re: Vermieter läuft wieder im Garten rum.

Antwort von knuddel-maus am 04.09.2012, 10:55 Uhr

Vom Prinzip her darf er das nicht! Aber Gegenfrage: Wieso gehst du nciht runter und klärst das mit ihm??
Und 2.Frage:
Steht was im Mietvertrag bezüglich des Gartens??

Ich kann den Vermieter verstehen, wenn er möchte das der Teil des Gartens, der ja offensichtlich dir gehört, der zu den Parkbuchten und zur Strasse hingeht das dieser Teil sauber ist, aber er darf nichts machen, sondern sollte es dir sagen und nach einigen Wochen, wieviel dsa auch immer sind, sollte man da schon wieder was machen.

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Re: Vermieter läuft wieder im Garten rum.

Antwort von desire am 04.09.2012, 11:33 Uhr

vielleicht macht ers einfach gerne weil er was zu tun brauchtß

Oder er ist so ein Arsch und lastet dir hinterher an dich nicht richtig um den GArten zu kümmern....

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Re: Vermieter läuft wieder im Garten rum.

Antwort von fiammetta am 04.09.2012, 12:02 Uhr

Hi,

hast Du den Garten tatsächlich mitgemietet oder darfst Du ihn nur nutzen? Wenn Du ihn nur großzügigerweise nutzen darfst, d.h. er nicht eigentliche Mietsache ist, dann kann er zwar ein Gartenpflege in den Mietvertrag mitaufgenommen haben, darf sein Eigentum aber auch jederzeit betreten.

Im übrigen bist du gesetzlich zur Gartenpflege gezwungen und zwar nicht nur alle paar Wochen. Die Nachbarn habe das Recht, einen einigermaßen ordentlichen Nachbarsgarten zu haben, denn zugewucherte Gärten bedeuten einen Wertverlust für deren Grundstücke und sie müssen auch keinen Samenflug, hinüberfallendes Laub (auch dazu gibt es gesetzliche Regelungen und Gerichtsurteile) und zu ihnen sprießendes Unkraut hinnehmen. Das können sie sogar einklagen und dau gibt es Gerichtsurteile. Dann geht der Spaß mit Abmahnungen etc. los und am Ende zieht Ihr aus, weil Ihr zwar den Garten nicht pflegen wollt, aber auch den Vermieter nicht verstehen möchtet.
Wenn Du Dich nur alle heilige Zeit mit dem Garten befaßt, dann kann Dir jeder Mensch sagen (und zwar ohne ihn gesehen zu haben), dass es bei Dir sehr ungepflegt aussieht. Der Vermieter darf Dir zwar nicht vorschreiben, wöchentlich den Rasen zu mähen, aber er kann Dich abmahnen, wenn Du dort eine Weide züchtest . Das Recht liegt also nicht nur auf Deiner Seite.

Lösung: Du verzichtest auf den Garten, den macht dann der Vermieter und mußt Dich mit der Arbeit nicht mehr belasten.

LG

Fiammetta

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