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Geschrieben von HansUlm am 27.03.2013, 11:46 Uhr

Vaterschaftsanerkennung

Ihr Lieben nun habe ich auch ein Problem, und hoffe das mir jemand etwas weiterhelfen kann.
Zur Zeit ist Sie in der 7. Schwangerschaftswoche,hat sich aber vor ca. 1 Monat von mir wegen Geldprobleme getrennt.
Das Problem welches ich habe ist,wenn ich die Vaterschaftsanerkennung mache,und sich später dann herausstellen sollte das ich leider nicht der Vater des Kindes bin ist dann die Vaterschaftsanerkennung wirkungslos?
ich komme darauf da ich mir nachdem sie mich verlassen hat die Karten legen gelassen habe,dabei wurde mir gesagt das in den Karten stehen würde das ich nicht der Vater des Kindes bin.
Habe ja nie etwas von Karten legen gehalten, aber die Person die mir die Karten gelegt hat wusste sehr vieles über mich und ich frage mich woher sie das weis.
Die Mutter des Kindes ist zur zeit mit einem Mann zusammen den wir an einem Wochenende gemeinsam besucht hatten da er uns ein Privat Credit geben wollte damit wir die anderen schulden zahlen könnten und bei Ihn ohne Zinsen zurückzahlen.Diese Person lebt in der Schweiz und sie fährt sehr oft hin.
Bin ja immer noch am Hoffen das Sie wieder zurück kommt,

 
15 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Pamo am 27.03.2013, 11:49 Uhr

Wenn du nicht sicher bist, dann lass einen Vaterschaftstest machen bevor du diese anerkennst. Wenn du sie hinterher anfechten willst, wird es kompliziert und kostspielig!

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von kaathii am 27.03.2013, 11:51 Uhr

das hört sich wirklich alles etwas strange an,rede mit dem jugendamt darüber und lass ggf einen vaterschaftstest machen,der kostet etwas über 200 euro.wenn du wirklich solche zweifel hast,würde ich das vor der vaterschaftsanerkennung machen.

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Hans, ich bin mir grad nicht sicher, wie ernst man deinen Post nehmen soll.

Antwort von nilo1988 am 27.03.2013, 11:53 Uhr

...denn entweder, es liegt an den Ferien, oder du lässt dich zu schnell beeinflussen.

Karten legen hat nichts mit Fakten und Wahrheit zu tun.

Aber wenn du dir unsicher bist, ob du der Vater bist, erkenne die Vaterschaft nicht an. Dann geht es am Ende über's JA, welches die Vaterschaft ggf. per Gericht über einen Vaterschaftstest fest stellt.
Denn sobald du die Vaterschaft anerkennst, hast du zwar Rechte das Kind zu sehen, aber ggf. auch Zahlungspflichten (Unterhalt Kind + Mutter).

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Re: Hans, ich bin mir grad nicht sicher, wie ernst man deinen Post nehmen soll.

Antwort von PaulaJo am 27.03.2013, 11:59 Uhr

Mein Pendel sagt er ist der Vater.Aber genaues weiß ich erst wenn ich meinen Schamanen kontaktiert habe.

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Re: Hans, ich bin mir grad nicht sicher, wie ernst man deinen Post nehmen soll.

Antwort von HansUlm am 27.03.2013, 12:03 Uhr

Kann denn eine Vaterschaftsanerkennung auch nach der Geburt gemacht werden?
Habe bis zu diesem Zeitpunkt nie daran Zweifel gehabt das es mein Kind ist.
Gibt es da im Krankenhaus keine Probleme wenn der Junge zur Welt kommt,dachte in der Urkunde stehen dann die Eltern also Vater und Mutter drin.
Kenne mich damit nicht aus da es für mich das erste ist.

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Re: Hans, ich bin mir grad nicht sicher, wie ernst man deinen Post nehmen soll.

Antwort von kaathii am 27.03.2013, 12:05 Uhr

die anerkennung wird immer nach der geburt gemacht!und du bist keinesfalls gezwungen sie direkt zu unterschreiben,du bist dafür zuständig bei zweifel einen test zu machen.

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Vaterschaftsanerkennung kann durchaus schon vor der Geburt...

Antwort von nilo1988 am 27.03.2013, 12:06 Uhr

...beim JA gemacht werden.

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Re: Hans, ich bin mir grad nicht sicher, wie ernst man deinen Post nehmen soll.

Antwort von ösitina am 27.03.2013, 12:09 Uhr

Vaterschaftsanerkennung kann vor und nach der Geburt gemacht werden....

Ich würde sie nur machen wenn ich ganz sicher wäre!!

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Re: Hans

Antwort von ösitina am 27.03.2013, 12:10 Uhr

Wenn es bei der Geburt nicht geklärt ist wer der Vater ist steht vorerst kein Vater in der Geburtsurkunde, nach erfolgreicher Klärung werden die Daten dann eben nachgetragen...

Ich würde dir wohl auch eher zu einem Test Raten

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Bis zu diesem Zeitpunkt?

Antwort von nilo1988 am 27.03.2013, 12:11 Uhr

SIE ist in der 7. SSW (SchwangerschaftsWOCHE). Ihr seid ca. einen Monat getrennt. So lange könnt ihr also garnicht von der Schwangerschaft wissen.

Oder meinst du Monat? Denn sonst könntest du doch noch garnicht wissen, ob es ein Junge wird.

Und ja, die Vaterschaftsanerkennung kann auch nach der Geburt gemacht werden und nein, da gibt es keine Probleme. Auch wenn keiner die Vaterschaft anerkennt, wird das Kind gemeldet sein und auch Kindergeld bekommen. Wie es dann ist mit Unterhaltsvorschuss, da müsste man das JA fragen.

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Re: Vaterschaftsanerkennung kann durchaus schon vor der Geburt...

Antwort von kaathii am 27.03.2013, 12:12 Uhr

achsoo,das wusste ich gar nicht...ok,wieder ein bisschen klüger geworden

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Re: Bis zu diesem Zeitpunkt?

Antwort von Princess01 am 27.03.2013, 12:42 Uhr

Man kann eine Vaterschaftsanerkennung nicht rückgängig machen. Auch nicht wenn du nicht der Vater bist.
Ich würde später einen Test machen und dann alles anerkennen, Unterhalt berechnen lassen etc. Noch ist es ja im Bauch und muss wachsen.

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Super Posting

Antwort von Hofi2 am 27.03.2013, 13:20 Uhr

Hab mal wieder schallend gelacht - dankeschön dafür.
Ich hab mir die Karten legen lassen - Prust

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Re: Bis zu diesem Zeitpunkt?

Antwort von Steffi528 am 27.03.2013, 13:43 Uhr

7. SSW ist ja schon echt früh, also 6+0 bis 6+6, davon einen Monat abziehen, das heißt in etwa, sie ist nach der Trennung schwanger geworden...

Faszinierend, das gebe ich zu.

Im 7. Monat, das wäre dann ja etwas anderes.

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Re: Hans, ich bin mir grad nicht sicher, wie ernst man deinen Post nehmen soll.

Antwort von Steffi528 am 27.03.2013, 13:44 Uhr

Sie wird nicht immer nach der Geburt gemacht, man kann sie auch davor machen lassen.

Bei Unsicherheiten würde ich als Mann jedoch sie nicht vor der Geburt machen lassen.

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