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Geschrieben von Pamo am 02.01.2013, 18:44 Uhr

Sterilisation

Es gibt kein Gesetz dagegen dies bei jungen Frauen durchzuführen. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Frau es später bereuen könnte und keifend wieder auf der Matte stehen. Wenn du allerdings Selbstzahler bist und keine Kassenleistung in Anspruch nimmst, kannst du als Kandidatin interessant werden.

Es bietet sich an, die Sterilisation dann anzugehen, wenn du sowieso "aufgemacht" oder "gespiegelt" wirst, bspw. beim Kaiserschnitt oder einer Bauchspiegelung.

 
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