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Geschrieben von Engelchen123 am 14.07.2014, 19:27 Uhr

Sperrung von Arbeitslosgeld 1 - Frage dazu

wenn jemand eine Pfändung laufen hat und die dann gestoppt wurde, aber dann doch wieder eingeleitet wird, weil derjenige sich nicht an die Abmachung hielt. Er darauf wiederum seine Arbeit verliert, wird ihm dann das Arbeitslosengeld I für 3 Monate gesperrt? Weil er ja eigentlich es selbst verschuldet hat ,die Kündigung oder?

 
16 Antworten:

Re: Sperrung von Arbeitslosgeld 1 - Frage dazu

Antwort von Sunny76 am 14.07.2014, 19:33 Uhr

Ich versteh´s nicht. Was war denn der Grund für die Kündigung bzw warum hat er sie selbst verschuldet?

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Re: Sperrung von Arbeitslosgeld 1 - Frage dazu

Antwort von Sommerwindtotal am 14.07.2014, 19:36 Uhr

Ja so ist das nun mal!

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Re: Sperrung von Arbeitslosgeld 1 - Frage dazu

Antwort von mf4 am 14.07.2014, 19:38 Uhr

das kann ich mir vorstellen

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Re: Sperrung von Arbeitslosgeld 1 - Frage dazu

Antwort von Patti1977 am 14.07.2014, 19:40 Uhr

lohnpfändung als kündigungsgrund? hmmm, wenn das rechtlich drin ist, dann wäre er selbst schuld.

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Re: Sperrung von Arbeitslosgeld 1 - Frage dazu

Antwort von mf4 am 14.07.2014, 19:40 Uhr

Ich nehme an es geht um eine Lohnpfändung oder? Wie hängt der AG mit drin in der Story?

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Re: Sperrung von Arbeitslosgeld 1 - Frage dazu

Antwort von Sommerwindtotal am 14.07.2014, 19:44 Uhr

Da stehst Du ja jetzt ganz doof da.

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Re: Sperrung von Arbeitslosgeld 1 - Frage dazu

Antwort von mf4 am 14.07.2014, 19:45 Uhr

nee, er steht doof da

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Re: Ja Lohnpfändung

Antwort von Engelchen123 am 14.07.2014, 20:05 Uhr

der AG wollte ihn behalten, wenn er die Lohnpfändung in Schulden umwandeln kann, konnte er, deswegen wurde die Pfändung auf ruhen gelegt, kann aber jederzeit wieder aktiviert werden und der AG würde ihn deswegen kündigen, denn wenn der AN sch... baut hängt er mit drin der AG, so wurde mir das erklärt.

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Re: Ja Lohnpfändung

Antwort von mf4 am 14.07.2014, 20:08 Uhr

Der AG hängt mit drin?
Nö... er sorgt nur dafür, dass der Lohn an den Gläubiger geht.

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Re: Ja Lohnpfändung

Antwort von Patti1977 am 14.07.2014, 20:11 Uhr

wie eine lohnpfändung in schulden umwandeln? es sind doch schulden da, daher die pfändung. er kann eine ratenzahlung vereinbaren mit dem gläubiger, dann ruht das alles und der ag wird wieder informiert, wenn es nicht klappt.

der AG muss nur jeden monat den betrag über der freigrenze abführen. für mehr haftet er nicht. ist mehrarbeit für ihn, keine frage, daher sieht der ag das nicht gern.

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Re: Patti

Antwort von Engelchen123 am 14.07.2014, 20:15 Uhr

ahhhhhhh ich hab mich verschrieben meinte Raten, sorry.

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Re: Patti

Antwort von Patti1977 am 14.07.2014, 20:16 Uhr

der ag haftet nur dafür den lohn über der grenze richtig abzuführen. mehr nicht.

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Re: Aber sollte der AN gekündigt werden, dadurch

Antwort von Engelchen123 am 14.07.2014, 20:19 Uhr

bekommt er eine 3 monatige Sperre vom Arbeitsamt oder? Weil er hat es ja selbet verschuldet die Kündigung.

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Re: Aber sollte der AN gekündigt werden, dadurch

Antwort von mf4 am 14.07.2014, 20:30 Uhr

erstmal WIRD er ja dann gekündigt
wenn das Amt der Grund interessiert könnte es sein man sperrt ihn
ist aber nur eine Vermutung

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Re: Aber sollte der AN gekündigt werden, dadurch

Antwort von dkteufelchen am 14.07.2014, 20:30 Uhr

Lohnpfändung: umstrittender Kündigungsgrund
Umstritten ist, inwieweit eine Kündigung zulässig ist, wenn der Beschäftigte häufig von Lohnpfändungen betroffen ist, die mit einem entsprechenden Verwaltungsaufwand auf Seiten des Arbeitgebers verbunden sind. Ist dieser Aufwand dem Arbeitgeber nicht mehr zumutbar, ist eine personenbedingte Kündigung grundsätzlich zulässig.
Das gilt vor allem dann, wenn der Arbeitnehmer eine Vertrauensstellung im Betrieb innehat und die Lohnpfändungen auf eine private Verschuldung schließen lassen. Unter solchen Voraussetzungen kann es an der für eine Vertrauensstellung erforderlichen Zuverlässigkeit fehlen, die zu einer personenbedingten Kündigung berechtigen kann.

quelle:http://www.alg-i.de/arbeitsrecht/kuendigung/personenbedingte-kuendigung.html

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Re: Aber sollte der AN gekündigt werden, dadurch

Antwort von Engelchen123 am 14.07.2014, 20:33 Uhr

Ah danke. Naja hauptsache es wird der Unterhalt für mein Sohn gezahlt und das am besten von ihm persönlich.

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