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Geschrieben von Kati-F am 22.10.2014, 17:05 Uhr

Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???

Hi, erst mal zeitnah mit der Chefin Kontakt aufnehmen, ihr die Zeiten schildern, inklusive Wegezeiten planen, und dann darstellen, wann du bei den Betreuungszeiten überhaupt arbeiten kannst...vielleicht kann sie Dich ja doch in Teilzeit einbauen...manche Chefs sind tatsächlich flexibler, als man glaubt...ansonsten kannst Du Dir immer noch kündigen lassen. viel Glück!
LG Kati

 
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