von BabyBelly am 22.10.2014, 14:03 Uhr |
Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ???
Wenn du selber kündigst hast du eine 3 monatige sperrzeit das ist einfach so..
Ich würde erstmal mit meiner Chefin sprechen zwecks arbeiszeiten. Da du nur teilzeit bist , könntest du ja immer Mo-Fr in der zeit von 7 Uhr bis 16 Uhr
Und samsag egal weil dein Mann zu hause wäre..
(oder eben samstags gar nicht)
ich finde 7-15.30/16 Uhr uhr recht flexibel.. (jeden tag)
teilzeit heißt du hast ja auch weniger stunden die woche..
Wieviel wären es denn?
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- Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ??? - Yessyka 22.10.14, 13:57
- Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ??? - Zero 22.10.14, 14:00
- Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ??? - Christine70 22.10.14, 14:35
- Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ??? - mf4 22.10.14, 14:02
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- Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ??? - MAMAundPAPA2013 22.10.14, 14:06
- Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ??? - Hellchen77 22.10.14, 14:22
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- Re: Selbstkündigung nach Elternzeit ohne Sperrfrist ??? - Kati-F 22.10.14, 17:05
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