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Geschrieben von JakobsMutti am 23.02.2020, 19:57 Uhr

Regelung Kindergeld und Unterhaltsvorschuss in den Ferien

Osterferien sind bei euch wahrscheinlich auch zwei Wochen, eine Woche davon versorgt er seinen Sohn; Richtig?

Unterhalt im Allgemeinen fällt nur weg, wenn die Eltern jeweils zur Hälfte des Monats das Kind betreuen und das ist ja hier schon mal gar nicht der Fall; es ist ja nur zusätzlich eine Woche und da er ja gar keinen Unterhalt zahlt, ist die Forderung erst recht absurd.

Also bitte ignorier sein Anliegen, wenn er tatsächlich auf sein Recht pocht, soll er sich auch um die Durchsetzung kümmern und da hat er schlechte Karten!!!

 
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